Elektronische Patientenakte

Wie funktioniert die elektronische Patientenakte (ePA)? Im folgenden Ratgeber beantworten wir all deine Fragen zur ePA.

Inhaltsverzeichnis

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Eine elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Sammlung von Gesundheitsdaten, also eine Art Gesundheitsakte. Sie enthält Informationen zu deiner medizinischen Vorgeschichte, deinen aktuellen Behandlungen und deinen Medikamenten. Die ePA kann von verschiedenen Gesundheitsdienstleistern, wie Ärzten, Krankenhäusern und Apotheken eingesehen werden. Dadurch wird die Kommunikation zwischen den behandelnden Ärzten effizienter und sicherer.

Die ePA wird von der Telematikinfrastruktur (TI) des Gesundheitswesens ermöglicht. Das bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen sowie andere Leistungserbringer die Daten aus der ePA elektronisch abrufen und verarbeiten können, um eine schnelle und sichere Kommunikation zu ermöglichen. Diese Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitssystem wird von der gematik bereit gestellt.

Wer hat Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA)?

Der/die Versicherte selbst hat immer Zugriff auf seine ePA. Er kann die ePA zum Beispiel über die App der Krankenkasse auf seinem Smartphone oder Tablet einsehen und bearbeiten.

Berechtigte Dritte können ebenfalls Zugriff auf die ePA erhalten, wenn der/die Versicherte ihnen die entsprechenden Berechtigungen erteilt.

Der/die Versicherte kann die Berechtigungen für Dritte individuell festlegen. Er/Sie kann z. B. festlegen, dass ein Arzt oder eine Ärztin nur Daten einsehen darf, die für die Behandlung relevant sind. Die Krankenkasse kann zum Beispiel dazu berechtigt werden, Daten aus durchgeführten Leistungen zu übertragen, aber keinen Zugriff auf die Gesundheitsdaten in der ePA zu haben.

Die Berechtigungen für Dritte können jederzeit widerrufen werden.

Wie bekomme ich die elektronische Patientenakte?

Die ePA wird von den gesetzlichen Krankenkassen eingerichtet und verwaltet. Um eine elektronische Patientenakte zu erhalten muss also bei der zuständigen Krankenkasse ein Antrag gestellt werden.

Nachdem der Antrag gestellt wurde, sendet die Krankenkasse einen Zugangscode für die ePA. Mit diesem Code kann die entsprechende App auf dem Smartphone oder Tablet heruntergeladen und installiert werden bzw. in die App der Krankenkasse integriert werden.

Ab dem Jahr 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt. Wer also keine elektronische Patientenakte verwenden möchte, muss dem anhand eines Opt-Out-Verfahrens widersprechen.

Gibt es auch eine ePA für Privatversicherte?

Auch immer mehr Privatpatienten und Privatpatientinnen können die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Auskunft darüber, wie Versicherte an die ePA gelangen, erteilen die PKV-Unternehmen. Wende dich an deine PKV, um zu erfahren, ob und wie du die als Privatversicherter oder Privatversicherte die ePA nutzen kannst.

Bei ottonova erhalten Versicherte in der Timeline ihrer App Auskunft über ihre medizinische Historie wie wahrgenommene oder geplante Arzttermine sowie eingereichte Rezepte. Der Vorsorgeplaner gibt zudem Empfehlungen, wann die nächste Vorsorgeuntersuchung in Anspruch genommen werden sollte.

Kann die ePA auch ohne App genutzt werden?

Die ePA kann auch ohne App genutzt werden. Dazu benötigen Versicherte ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die PIN, die ihnen von ihrer Krankenkasse zugestellt wird.

In der Arztpraxis oder bei anderen Leistungserbringern können Versicherte ihre ePA mit der eGK und der PIN öffnen und sich die darin gespeicherten Daten anzeigen lassen. Du kannst auch Berechtigungen für Dritte erteilen, damit diese auf ihre ePA zugreifen können. Die Arztpraxis nutzt ihr Praxisverwaltungssystem (PVS) und lädt die lokal gespeicherten Daten in die ePA hoch.

Wer befüllt die elektronische Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte kann von zwei Seiten befüllt werden. Zum einen von den Versicherten selbst und zum anderen von den berechtigten Dritten.

Der Versicherte selbst kann seine ePA mit eigenen Unterlagen, wie z. B. Arztbriefen oder Befunden, befüllen. Dazu kann er zum Beispiel die App seiner Krankenkasse nutzen oder die Daten manuell in die ePA übertragen.

Berechtigte Dritte können ebenfalls Daten in die ePA einstellen, wenn der/die Versicherte ihnen die entsprechenden Berechtigungen erteilt hat. Ärzte und Ärztinnen können dann also Befunde, Therapiepläne oder Impfungen einfügen. Apotheken können Rezepte und Informationen zu verordneten Medikamenten in die ePA übertragen. Auch Pflegedienste können Informationen zu durchgeführten Pflegemaßnahmen in die ePA des/der Versicherten einfügen. Krankenkassen können Daten zu durchgeführten Leistungen und zu den Kosten der Behandlung in die ePA übertragen.

Gibt es eine Altersbeschränkung zur Nutzung der ePA?

Für die Nutzung der elektronischen Patientenakte gibt es keine spezielle gesetzliche Altersgrenze. Stattdessen gelten die allgemeinen Regeln zur gesetzlichen Vertretung von Minderjährigen, besonders die elterliche Sorge nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Als Eltern bist du die gesetzlichen Vertreter deiner Kinder, auch wenn es um Dinge wie Verträge oder medizinische Angelegenheiten geht. Das schließt auch die Nutzung der ePA ein, bei der es ja um Gesundheitsdaten geht.

Wenn es um medizinische Behandlungen und den Umgang mit persönlichen Daten geht, ist nicht nur die Frage der Vertretung wichtig, sondern auch, ob das Kind alt genug ist, um zuzustimmen. Hier gibt es keine festen Altersgrenzen. Entscheidend ist, ob das Kind die Bedeutung seiner Zustimmung versteht und die Risiken einschätzen kann.

Gesetzlich krankenversicherte Minderjährige ab 15 Jahren haben sogar einen eigenen Anspruch auf Sozialleistungen. Das heißt, sie können ohne Zustimmung der Eltern zum Arzt gehen.

Um Daten in der ePA einzustellen oder Zugriffsrechte zu erteilen, ist grundsätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter nötig. Aber wenn das Kind alt genug ist, kann es die Einwilligung auch selbst geben. Die Nutzung der ePA sollte also im Einklang mit den Fähigkeiten und Zustimmungsmöglichkeiten des Minderjährigen stehen.

Zu Beginn wird die ePA eines Minderjährigen normalerweise von den Eltern verwaltet. Spätestens mit 15 Jahren sollte das Kind aber selbstständig die ePA nutzen können. Wenn es früher einwilligungsfähig ist, kann es das auch früher tun. Die Einwilligungsfähigkeit sollte im Einzelfall bestätigt werden, entweder von den Eltern oder dem behandelnden Therapeuten bzw. der behandelnden Ärztin.

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Wie sicher sind die Daten in der ePA?

Über die Sicherheit deiner Daten in der ePA musst du dir keine Sorgen machen. Deine Informationen werden verschlüsselt gespeichert. Das bedeutet, nur Du und die Personen, die von dir dazu befugt wurden, können die Informationen einsehen. Die Krankenversicherung oder unberechtigte Dritte haben keinen Zugriff darauf. Alles läuft über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres Netzwerk, das von außen abgeschottet ist. Deine Daten sind also für Unbefugte tabu!

Vorteile der elektronischen Patientenakte

Die ePA bietet zahlreiche Vorteile:

Welche Funktionen hat die ePA bereits?

Neben der Möglichkeit Gesundheitsdaten wie Befunde oder Rezepte in der ePA zu sammeln und einzusehen, ist auch ein elektronischer Impfausweis integriert. Dieser vereinfacht den Nachweis der Impfungen und soll auch die Impfquote in der Gesellschaft erhöhen.

Seit dem Jahr 2022 gehören der elektronische Mutterpass, die U-Untersuchungshefte für Kinder sowie das elektronische Zahn-Bonusheft bereits zur elektronischen Patientenakte (ePA).

Welche Zukunftspläne gibt es für die elektronische Patientenakte?

In Zukunft sind für die elektronische Patientenakte noch weitere Funktionen in Planung. So sollen zum Beispiel auch digitale Gesundheitsdaten aus Wearables oder Gesundheits-Apps in die ePA integriert werden. Außerdem sollen Ärzte und Ärztinnen sowie Pflegekräfte in der Lage sein, jegliche Dokumente direkt in die elektronische Patientenakte zu stellen.

Darüber hinaus soll die ePA international harmonisiert werden, damit die Daten auch bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen im Ausland ausgetauscht werden können.

Ein weiteres Feature, welches in der ePA App geplant ist, ist ein digitaler Medikationsplan, mit dem die Medikamentenübersicht verbessert wird und Sicherheit bei der Medikamenteneinnahme erhöht wird.

Außerdem ist eine digitale Notfallkarte geplant. Dadurch haben Ärzte oder Ärztinnen im Notfall sofort Zugriff auf wichtige Infos über dich, wie Allergien oder Vorerkrankungen.

Natürlich wird das alles nicht von heute auf morgen passieren. Die elektronische Patientenakte ist noch relativ jung und es gibt noch einige technische und rechtliche Hürden zu nehmen.

Die ePA gibt es, um dein Leben einfacher und deine Gesundheitsversorgung besser zu machen! Stell dir vor, deine Ärztin oder dein Arzt könnte mühelos auf deine Krankengeschichte zugreifen, um die beste Behandlung für dich zu finden. Das ist genau das, was die elektronische Patientenakte (ePA) ermöglicht. Sie verbindet dich mit Ärzten, Apotheken und Krankenhäusern.

Dank der ePA wird alles digitalisiert, was bisher auf Papier erledigt wurde. Schluss mit der Suche nach losen Blättern daheim oder dem Hin und Her von Befunden zwischen verschiedenen Praxen. Du und deine Ärzte habt alle wichtigen Dokumente sicher und einfach griffbereit. Das bedeutet nicht nur weniger Stress für dich, sondern auch, dass belastende Doppeluntersuchungen vermieden werden können.

Insgesamt macht die ePA also das Leben im Gesundheitswesen viel reibungsloser, und das Beste daran ist: Es ist alles für dich – damit du die bestmögliche Versorgung erhältst.

Seit dem 1. Januar 2021 bieten die Krankenkassen eine App an, die du dir herunterladen kannst. Mit dieser App bekommst du Zugang zur ePA, den du bequem auf deinem Smartphone oder Tablet nutzen kannst.

Gleichzeitig haben in dieser Zeit ausgewählte Arztpraxen die ePA getestet und eingeführt. Bis spätestens 1. Juli 2021 mussten alle Vertragsärzte die notwendigen Voraussetzungen für die ePA erfüllen, damit im 3. und 4. Quartal 2021 flächendeckend in den Arztpraxen mit der Nutzung und Befüllung der ePA gestartet werden konnte.

Ja, wenn du deine gesetzliche Krankenversicherung wechselst, kannst du deine ePA-Daten von deiner alten Krankenkasse A zur ePA deiner neuen Krankenkasse B mitnehmen. Diese praktische Funktion steht dir seit dem 01.01.2022 zur Verfügung. So kannst du sicherstellen, dass deine Gesundheitsdaten mit der Patientenakte nahtlos von einer Krankenversicherung zur anderen übertragen werden, wenn du dich entscheidest zu wechseln.

Ja, du kannst den Zugriff auf deine ePA-Daten für Ärzte ganz nach deinen Wünschen einschränken! Du hast die Kontrolle darüber, welche Informationen Ärzte sehen dürfen. Wenn du möchtest, bleiben die von dir selbst hochgeladenen Dokumente für sie unsichtbar. Oder, wenn du es bevorzugst, kannst du den Zugriff auch nur auf die Dokumente erlauben, die du selbst hinzugefügt hast. Auch kannst du den Zugriff zeitlich und inhaltlich beschränken. So bestimmst du selbst, wer welche Informationen in deiner ePA sehen kann.

Ja, du kannst in Zukunft deine Gesundheitsdaten aus der ePA freiwillig und pseudonymisiert für die Forschung zur Verfügung stellen. Das bedeutet, dass du selbst entscheiden kannst, ob und welche deiner Daten du anonymisiert für Forschungszwecke bereitstellen möchtest. Diese Option gibt dir die Kontrolle darüber, wie deine Informationen genutzt werden, während du gleichzeitig einen Beitrag zur medizinischen Forschung leisten kannst.

Ja, in der ePA wird jeder Zugriff sorgfältig protokolliert. Das heißt, es wird genau festgehalten, wann und welche Informationen aufgerufen wurden. Das Protokoll enthält das Datum, die Uhrzeit, das spezifische Dokument, die durchgeführte Aktivität, den Namen der Person, die auf die Daten zugegriffen hat, sowie einen Bezeichner für das betroffene Datenobjekt. Dies gewährleistet Transparenz und Sicherheit, damit du immer im Blick hast, wer auf deine Gesundheitsdaten zugegriffen hat.

Wenn ein Versicherter oder eine Versicherte verstirbt, gelten die Regelungen und rechtlichen Bedingungen, die im Zusammenhang mit dem sogenannten "Digitalen Nachlass" oder "Digitalen Erbe" stehen. Das bedeutet, dass gesetzliche Regelungen in Kraft treten, um angemessen mit den Daten in der App umzugehen. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass der digitale Nachlass des Verstorbenen in Übereinstimmung mit geltenden Gesetzen und Vorschriften behandelt wird.

Ja, die ePA ist für alle, unabhängig von möglichen Einschränkungen, gedacht. Alle haben denselben Funktionsumfang, der die Verwaltung von Berechtigungen, Dokumenten und den Einblick in Protokolle umfasst. Die jeweilige Krankenkasse kümmert sich selbstständig um die Umsetzung von barrierefreien oder barrierearmen Funktionen in ihrer App. Das bedeutet, dass auch Menschen mit Einschränkungen die ePA nutzen können und darauf geachtet wird, dass die Anwendung für alle zugänglich ist.

Personen, die aufgrund von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen Schwierigkeiten haben, die ePA selbstständig zu nutzen, haben zwei Möglichkeiten, wie sie unterstützt werden können. Erstens können Personen mit einer Vorsorgevollmacht die ePA direkt im Namen des Patienten bedienen und verwalten. Zweitens können seit dem 01.01.2022 technisch befugte Dritte ermächtigt werden, im Auftrag des Patienten oder der Patientin zu handeln. In diesem Fall können sowohl der Patient oder die Patientin als auch der Bevollmächtigte die ePA nutzen, um die Akte gemeinsam zu verwalten. So wird sichergestellt, dass die ePA auch für Menschen mit Einschränkungen zugänglich ist und Unterstützung im Umgang damit erhalten.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

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