Corona-Hilfen für Selbstständige – Wo, wann, wie?

Cafés haben geschlossen, Fotografen stehen ohne Aufträge da – vielen Selbstständigen brechen die Einnahmen weg: Die Corona-Krise ist auch eine Wirtschaftskrise. Wo Selbstständige jetzt finanzielle Hilfe und weitere Informationen bekommen.

Soforthilfe Selbstständige

Soforthilfeprogramm für Unternehmen

Der Staat hat nicht gezögert und in kürzester Zeit Maßnahmen beschloßen, um den Selbstständigen unbürokratisch unter die Arme greifen. Möglichst viele Unternehmen sollen nach Ende der Pandemie wieder wie gewohnt ihre Tätigkeiten aufnehmen können. Wie auch du von den staatlichen Hilfen profitieren kannst.

1. Steuerliche Hilfen:

2. Kurzarbeitergeld:

Du kannst Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen, wenn mindestens 10 % deiner Beschäftigten von einer Bruttogehaltskürzung von mehr als 10 % betroffen sind. Hier muss es sich um eine vorübergehende und unvermeidbare Maßnahme handeln, zum Beispiel weil ein Restaurant oder ein Kino geschlossen wurde. Wenn Angestellte Urlaub nehmen oder Home-Office machen können, greift die Regelung nicht.

Wenn du Kurzarbeitergeld beantragen kannst, übernimmt der Staat die Löhne und Sozialabgaben der Mitarbeiter, die 60 bis 67 % ihres Gehalts bekommen. So ist gewährleistet, dass sie ihren Arbeitsplatz behalten. Außerdem können Mitarbeiter auf diese Weise darauf verzichten, negative Arbeitszeitkonten aufzubauen und die Ausfälle später wieder aufholen zu müssen. Das Kurzarbeitergeld wird laut Arbeitsagentur maximal 12 Monate gezahlt.

3. Insolvenzantragspflicht bis September aufgehoben:

Um Unternehmen vor der Insolvenz zu bewahren, wurde das Insolvenzrecht angepasst. Wenn dein Betrieb vor der Insolvenz steht, musst du bis zum 30. September 2020 keinen entsprechenden Antrag stellen.


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4. Hilfskredite:

Bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) erhalten Unternehmer unbegrenzt Kredite, um trotz Corona-Krise liquide zu bleiben. Die KfW übernimmt zu 80 bis 90 Prozent das Risiko, damit Banken sich nicht scheuen, die Kredite zu vergeben. Hier geht’s zum Antrag.

Vor allem große Unternehmen ab 250 Mitarbeitern können außerdem vom staatlichen Schutzfonds profitieren. Dieser Fonds kann sich direkt an Unternehmen beteiligen, um sie vor der Insolvenz zu bewahren. Er ist eine mögliche Ergänzung zu KfW-Krediten. Beteiligt sich der Staat an einer Firma, kann er bestimmte Maßnahmen durchsetzen und etwa die Löhne deckeln oder bei der Verwendung von Krediten mitreden. Dafür garantiert der Staat bis zu einer Grenze von 400 Milliarden Euro, dass die Firma liquide bleibt, und steht für weitere Kapitalmaßnahmen zur Verfügung.

Kleine Unternehmer & Freiberufler: Diese Finanzhilfe leistet der Bund

„Wir gehen in die Vollen, um auch den Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen unter die Arme zu greifen“, sagte Bundesfinanzminister Scholz. Das bedeutet konkret: Zuschüsse für Selbstständige und Freiberufler vom Staat werden in nächster Zeit in Milliardenhöhe fließen. 50 Milliarden Euro hat der Bundesrat bereits gebilligt.

Wie viel Geld erhalten kleine Unternehmer?

Die Zuschüsse für Selbstständige vom Staat umfassen:

Bei der Berechnung der Mitarbeiterzahl gilt die Wochenarbeitszeit. Wenn du auch Teilzeitkräfte beschäftigst, kannst du sie anhand von bestimmten Faktoren einbeziehen. Eigentlich logisch: Zwei Mitarbeiter mit je 20 Stunden pro Woche zählen so viel wie ein Vollzeitbeschäftigter.

Die Aufsplittung in der Übersicht:

Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis sind mit dem Faktor 0,3 einzuberechnen.

Die finanziellen Hilfen für Selbstständige in der Corona-Krise gehen noch weiter. Denn auch kleine Unternehmen und Solo-Selbstständige können Kredite der KfW erhalten, wenn sie bereits seit 5 Jahren bestehen. Das KfW-Sonderprogramm läuft seit dem 23. März 2020 und stellt unbegrenzte Mittel zur Verfügung. Jüngere Unternehmen können den ERP-Gründerkredit nutzen. So ist sichergestellt, dass jeder seine laufenden Betriebskosten decken kann. Dazu gehören beispielsweise die Miete und Personalkosten.

Wenn dich die Corona-Krise so trifft, dass du auf einmal ohne Einkommen dasteht und sowohl Lebensunterhalt als auch Unterkunft auf dem Spiel stehen, kannst du einen Antrag auf Grundsicherung einreichen. Die Leistungen werden schnell und unbürokratisch ausgezahlt – ohne eine Prüfung deines Vermögens. Erst später wird eine Bedürftigkeitsprüfung durchgeführt. Beim Arbeitsamt können Selbstständige den Antrag stellen.

Welche Selbstständigen sind berechtigt, die Hilfen in Anspruch zu nehmen?

Die Gelder sollen Selbstständigen helfen, liquide zu bleiben. Sie richten sich an alle kleinen Unternehmer, die aufgrund der Corona-Krise Engpässe überbrücken müssen. Sie dürfen jedoch nicht schon davor in Not geraten sein. Der Stichtag ist der 11. März 2020. Wenn du mehr als 10 Mitarbeiter beschäftigst, gilt die Regelung für dich leider nicht. Wirtschaftsverbände kritisieren das und fordern Nachbesserungen.

Mit den Zuwendungen der öffentlichen Hand können Unternehmer Mieten bezahlen, Kredite bedienen und Leasingraten leisten. Sollten während einer späteren Prüfung Zweifel aufkommen, dass der Unternehmer wirklich in Not war, kann der Zuschuss in ein Darlehen verwandelt werden.

Wo kann ich den Antrag stellen?

Jeder Unternehmer muss sich an die zuständige Stelle in seinem Bundesland wenden. Die Bundesländer haben zusätzlich jeweils eigene Corona-Soforthilfen auf die Beine gestellt, die neben den Maßnahmen des Bundes greifen. Auch die Voraussetzungen variieren, wann ein Zuschuss die Selbstständigkeit stützen soll. So werden beispielsweise in Baden-Württemberg auch Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern gefördert. Am besten informierst du dich also auf den Seiten der jeweiligen Bundesländer, welche Regelungen bei dir vor Ort gelten.

Gibt es Corona-Hilfen von Krankenversicherungen?

Die staatlichen Hilfen sollen Unternehmen unterstützen, ihren laufenden Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören zum Beispiel die Miete und die Versicherungen. Sollten dennoch Zahlungsschwierigkeiten entstehen, sprich deine Krankenversicherung gerne an. Die einzelnen Versicherer entscheiden selbst, inwieweit sie Stundungen zulassen. Auch bei ottonova kannst du im Notfall die Stundung deiner Beiträge beantragen. Hierfür musst du einen Nachweis deiner Ausfälle durch die Corona-Krise erbringen.


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Wann es trotzdem Sinn macht, in der PKV zu bleiben


Auch die Kurzarbeit wirkt sich auf die Krankenversicherung aus. Wenn deine Mitarbeiter auf Kurzarbeitergeld angewiesen sind, ist kein Wechsel in die GKV notwendig – sie können in der PKV bleiben. Wir erklären dir, was das für die Krankenversicherungsbeiträge bedeutet und wie sich die Kurzarbeit auf die Arbeitgeberanteile der Versicherungskosten auswirken. ottonova bietet dir einen den Wechsel in einen niedrigeren Tarif für drei oder sechs Monate an, ohne dass du eine Gesundheitsprüfung machen musst, wenn du dich im Nachgang wieder in einem höheren Tarif versichern lassen möchtest.

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ottonova Magazin Autor
HIER SCHREIBT Jeannette Stowasser

Jeannette ist Online-Redakteurin für Gesundheit und schreibt seit 2011 Artikel, E-Books und Whitepaper zu den verschiedensten medizinischen Themen.

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