Pflegezeit & Job – deine Rechte?
Die Pflegekosten für Angehörige beschränken sich nicht nur auf das Finanzielle – auch ein hoher Zeitaufwand muss eingerechnet werden, wenn du dich entschließt, deine Eltern selbst zu pflegen. Dazu kommen Gehaltseinbußen, welche, je nach Dauer der Pflegezeit, sehr hoch ausfallen können. Wer sich trotzdem dazu entschließt, die Pflege der Eltern selbst zu übernehmen, hat gesetzliche Möglichkeiten zur Freistellung vom Beruf oder Teilzeitarbeit für eine begrenzte Zeitdauer. In dieser Pflegezeit bist du vor der Kündigung geschützt, trotzdem muss du aber mit beruflichen Nachteilen rechnen. Das hängt immer individuell vom Arbeitgeber ab. Ein offenes Gespräch ist der beste Weg, um eine Lösung zu finden und den Wiedereinstieg so problemlos wie möglich zu gestalten.
Diese Möglichkeiten bieten sich dir, um dich trotz Karriere um einen Pflegefall in der Familie zu kümmern:
1. Kurzzeitige Arbeitsverhinderung
Hierbei handelt es sich um eine Freistellung für höchstens 10 Arbeitstage. Diese Zeit kann für einen akuten Pflegefall genutzt werden oder auch für die Organisation: der Suche nach einer Pflegekraft oder einem Pflegeheim oder der Beantragung von Pflegegeld. Je nach Arbeitsvertrag wird in dieser Zeit das Gehalt weiterhin gezahlt. Wer nichts bekommt, der kann ein Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Dieses beträgt in der Regel 90% des Nettoeinkommens, wobei eine Beitragsbemessungsgrenze existiert.
2. Die Pflegezeit
Möchtest du selbst deine Eltern betreuen, so kannst du in die sogenannte Pflegezeit gehen. Diese kann für maximal 6 Monate beantragt werden und ist in Teilzeit oder Vollzeit möglich. Hier wird das Gehalt in der Regel nicht weiter ausgezahlt, jedoch ist es möglich, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Anspruch zu nehmen. Oftmals wird der Pflegende auch vom Pflegegeld des Angehörigen bezahlt.
3. Die Familienpflegezeit
Bei der Familienpflegezeit handelt es sich um ein Modell, bei dem man im Gegensatz zur Pflegezeit nicht vollständig, sondern nur teilweise freigestellt wird. Anstatt für 6 Monate kann diese jedoch für bis zu 24 Monate beantragt und in Ausnahmefällen verlängert werden. Neben der Pflege musst du mindestens 15 Stunden pro Woche arbeiten. Auch hier gibt es außer dem zinslosen Darlehen wenig Möglichkeit auf finanzielle Entlastung.
4. Begleitung in der letzten Lebensphase
Die letzte Möglichkeit für eine Freistellung ist die Begleitung in der letzten Lebensphase. Diese Zeit von maximal 3 Monaten, in denen gar nicht oder nur Teilzeit gearbeitet wird, gibt dir die Möglichkeit, Abschied zu nehmen. Dabei muss der Angehörige nicht zu Hause gepflegt werden, sondern kann sich auch in einem Pflegeheim oder Krankenhaus befinden. Auch hierfür kannst du ein Darlehen beantragen. Du solltest auch beachten, dass für einen Anspruch auf die Freistellungen dein Arbeitgeber eine bestimmte Größe haben muss. Familienpflegezeit ist ab 26, die Pflegezeit ab 16 Beschäftigten möglich.
Egal, ob du dich dafür entscheidest, deine Eltern selbst zu pflegen oder sie in professionelle Hände zu geben – am Ende zählt, dass du dir überhaupt erst einmal Gedanken zu diesem Thema machst und du gemeinsam mit deinen Eltern nach einer Lösung suchst, mit der alle Beteiligten glücklich sind.