Natürlich spielt der Preis und die Höhe der
Erstattung eine wichtige Rolle bei deiner Entscheidung für oder gegen einen
bestimmten Tarif. Das wichtigste ist aber: Zahnzusatzversicherung macht
nur Sinn, wenn sie auch da ist, wenn du sie brauchst. Leider gibt es viele
Wege, wie sich Versicherungen aus der Verantwortung ziehen können. Daher
solltest du beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung vor allem auf
Leistungslücken achten. Wir von ottonova wollen offen und transparent
kommunizieren und verzichten daher auf solche Schachtelsätze. Wir sagen klar,
wann wir nicht leisten. Für dich heißt das ganz einfach: Was draufsteht ist
auch drin.
Berechne jetzt deinen optimalen Tarif!
Wir haben für dich zwei Beispiele
rausgesucht, wie solche Schlupflöcher aussehen können.
Beispiel 1: Kieferorthopädie bei Kindern
Im Tarif steht, dass die Zusatzversicherung zahlt,
wenn:
- Beginn der Behandlung vor dem 18. Lebensjahr liegt,
- keine Leistungspflicht der GKV und
- medizinisch notwendige Behandlungen bestehen.
Diese Bedingungen treten zusammen jedoch nie auf. Denn
wenn bei Kindern die medizinische Notwendigkeit besteht, zahlt die gesetzliche
Krankenversicherung immer zumindest einen Teil. Daher muss in diesen Fällen nie
von der Zusatzversicherung geleistet werden.
Beispiel 2: Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen
und Aufbissbehelfe/Knirscherschienen
Im Tarif
steht: Wurzelbehandlungen, Parodontalbehandlungen und Knirscherschienen werden
nicht gezahlt, wenn die gesetzliche Krankenkasse leistet.
In allen drei Fällen gibt es sinnvolle
Zusatzleistungen, die der Patient selbst zahlen muss:
- elektrophysikalisch-chemische Reinigung und Desinfektion der Wurzelkanäle oder Einsatz eines Operationsmikroskops bei Wurzelkanalbehandlungen
- Anleitung zur richtigen Mundhygiene sowie in bestimmten Fällen Zahnstein-Entfernung oder PZR bei Parodontalbehandlung
- Aufbissbehelf in hochwertiger Ausführung
Da in allen Fällen die GKV Teile übernimmt, müssen die
genannten Zusatzleistungen nicht von der Zusatzversicherung übernommen werden.
Genau das würde man jedoch von einer Zahnzusatzversicherung erwarten.