Primärarztprinzip

Einige Tarife in der privaten Krankenversicherung sehen das Primärarztprinzip vor: Das bedeutet, im Krankheitsfall wendest du dich im ersten Schritt immer an den Primärarzt (Allgemeinarzt, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt, Not- und Bereitschaftsarzt) und lässt dich dann überweisen.

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Primärarztprinzip einfach erklärt

In der privaten Krankenversicherung genießt du freie Arztwahl - so auch bei der PKV von ottonova. Es gibt allerdings auch PKV Tarife, die nach dem Primärarztprinzip funktionieren. Mit allen gesundheitlichen Anliegen wendest du dich dabei zunächst an einen Primärarzt. Das kann zum Beispiel dein Hausarzt sein. Er entscheidet dann, wie die Behandlung aussehen sollte und überweist dich zum Facharzt, wenn es nötig ist.

Der Arzt, den du für dich als Primärarzt wählst, hat eine Art Gatekeeper-Funktion. Er begleitet dich in deiner Gesundheitsgeschichte und weiß mit der Zeit am besten, was gut für deine Gesundheit ist.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es das sogenannte Hausarztmodell. Versicherte werden belohnt, wenn sie ihren Hausarzt als erste Anlaufstelle wählen. Dieses Modell soll den Verwaltungsaufwand im Gesundheitssystem reduzieren.

Wenn du dich für das Primärarztprinzip entscheidest und als erstes einen anderen Arzt aufsuchst, kann es sein, dass deine Kosten nicht zu 100 % erstattet werden.

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Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie konzipiert den Redaktionsplan, recherchiert und schreibt vor allem über (E-)Health und Innovation, die das Leben besser machen.