Steuern sparen als Angestellter: Grundlagen & Hinweise

Als Angestellter in Deutschland kommst du um das Thema Steuern nicht herum. Wie viel Steuern du zahlst, hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter dein Einkommen, Familienstand und Steuerklasse. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du als Angestellter oder Arbeitnehmerin Steuertipps nutzen kannst und so Steuern sparen kannst.

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Inhalt des Ratgebers

Keine Zeit? Mit diesen 4 Tipps lassen sich Steuern sparen als Angestellter:

  • Nutze die Werbungskostenpauschale und trage alle berufsbedingten Ausgaben in deiner Einkommensteuererklärung ein.
  • Prüfe, ob du von steuerlichen Vorteilen durch Altersvorsorge-Produkte wie Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge profitieren kannst.
  • Behalte die Pendlerpauschale im Blick und setze deine Fahrtkosten zur Arbeit von der Steuer ab.
  • Setze deine Krankenversicherung von der Steuer ab.

Grundlagen des deutschen Steuersystems

Im deutschen Steuersystem gilt ein progressiver Steuertarif, was bedeutet, dass mit steigendem Einkommen auch die Steuerlast zunimmt. Das zu versteuernde Einkommen bildet die Grundlage für die Berechnung der Steuerschuld. Hierbei werden deine Gesamteinnahmen um bestimmte Freibeträge und Abzüge bereinigt.

Die wichtigsten Steuerarten, die das deutsche Steuersystem prägen, sind die Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer.

Die Einkommensteuer ist dabei für dich als Angestellter oder Angestellte besonders relevant, da sie auf das zu versteuernde Einkommen erhoben wird. Als Angestellter oder Angestellte fällt für dich in der Regel Einkommensteuer auf dein Arbeitseinkommen an. Dein Arbeitgeber zieht diese direkt von deinem Bruttogehalt ab und überweist sie ans Finanzamt.

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Welche zusätzlichen Abgaben zahlen Angestellte?

Zusätzlich gibt es die Sozialversicherungsbeiträge, die zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme dienen. Diese Sozialversicherungsbeiträge wirkend steuermindernd, das heißt sie reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Hierzu zählen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Welche Steuerklassen gibt es?

Die Steuerklasse bestimmt, wie viel Lohnsteuer vom Arbeitgeber als Vorauszahlung an das Finanzamt einbehalten wird. Es gibt sechs Steuerklassen für Arbeitnehmer:

In den Steuerklassen I, II und VI hast du keine Wahlmöglichkeit, da sie von deinen familiären oder beruflichen Umständen abhängen. Das bedeutet, dass deine Steuerklasse bereits festgelegt ist.

Im Gegensatz dazu kannst du, wenn du verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebst, bei den Steuerklassen III, IV und V selbst entscheiden, wie dein Einkommen besteuert wird.

Was bedeutet die Wahl der Steuerklasse für Gutverdiener?

Gutverdienende und verheiratete Angestellte haben du die Möglichkeit durch die richtige Wahl der Steuerklasse einen bedeutenden Einfluss auf ihre finanzielle Situation zu nehmen.

Denn die Wahl der Steuerklasse bestimmt den "Steuer-Abschlag" durch den Arbeitgeber, d.h. was von diesem über das Jahr vorausgezahlt wird. Durch geschickte Wahl der Steuerklasse hat man über das Jahr hinweg mehr Nettogehalt - bekommt aber weniger Steuerrückerstattung. Bei weniger geschickter Wahl, hast du über das Jahr hinweg weniger Netto, bekommst das aber nach der Steuererklärung als Steuerrückerstattung wieder zurück. Du sparst also durch die Wahl der Steuerklasse nicht wirklich Steuern, du zahlst diese nur zu einem anderen Zeitpunkt.

Die Wahl der Steuerklassen-Kombination 4/4 ist geeignet für Ehepartner:innen, die ungefähr gleich viel verdienen. Wenn jedoch ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere, lohnt sich die Steuerklassen-Kombination III/V. Beachte jedoch, dass die Wahl der Steuerklasse nur möglich ist, wenn ihr beide in Deutschland steuerpflichtig seid und nicht dauernd getrennt lebt.

Es ist daher wichtig, die individuelle Situation sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Steuerklassenkombination zu wählen.

Steuern sparen als Angestellter Gutverdiener können durch die richtige Wahl der Steuerklasse einen bedeutenden Einfluss auf ihre Finanzen nehmen

Steuerspar-Checkliste: Welche Freibeträge gibt es für Angestellte?

Es gibt Möglichkeiten, deine Steuerlast zu optimieren. Durch geschickte Ausnutzung von Werbungskosten und Sonderausgaben in deiner Steuererklärung kannst du deine Steuerlast reduzieren und so mehr von deinem Einkommen behalten. Es lohnt sich also, die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten im deutschen Steuersystem zu nutzen, um gezielt Steuern zu sparen und finanzielle Spielräume zu schaffen.

Um die steuerlichen Möglichkeiten der Freibeträge effizient zu nutzen, ist es ratsam, alle Belege für deine Ausgaben sorgfältig aufzubewahren. Diese Freibeträge gibt es für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen:

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag variiert je nach Familienstand und ändert sich jährlich. Für Singles lag er 2022 bei 10.347 Euro und steigt bis 2024 auf 11.604 Euro. Verheiratete haben den doppelten Freibetrag.

Werbungskostenpauschale

Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen können eine Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro im Jahr geltend machen. Diese deckt übliche berufliche Ausgaben wie Fahrtkosten, Arbeitsmittel und Fortbildungskosten ab.

Es empfiehlt sich, alle Quittungen für beruflich veranlasste Kosten zu sammeln, da diese erst in der Steuererklärung (Anlage N) relevant werden, wenn die Werbungskostenpauschale überschritten wird.

Homeoffice-Pauschale

Ab 2023 ist die Homeoffice-Pauschale unbefristet gültig und ermöglicht eine tägliche Absetzung von 6 Euro an bis zu 210 Arbeitstagen im Homeoffice, insgesamt also bis zu 1.260 Euro im Jahr. Allerdings wird diese Pauschale mit der Werbungskostenpauschale verrechnet, wodurch sie nur dann einen Steuervorteil bringt, wenn deine gesamten Werbungskosten im Jahr über 1.230 Euro liegen.

Entfernungspauschale

Die Entfernungspauschale ist ein bedeutender Teil der Werbungskosten und ermöglicht die Absetzung der Fahrtkosten zu deinem Arbeitsplatz. Fernpendler erhalten ab dem 21. Entfernungskilometer eine höhere Pauschale von 38 Cent pro Kilometer, während für die ersten 20 Kilometer 30 Cent gelten.

Viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen erreichen bereits mit den Fahrtkosten ihren Werbungskostenpauschbetrag und können zusätzliche Ausgaben wie Weiterbildungskosten geltend machen, indem sie ihre Fahrten zur Arbeit in der Steuererklärung angeben.

Verpflegungspauschale

Für dienstliche Reisen innerhalb Deutschlands kannst du Verpflegungspauschalen in Anspruch nehmen, abhängig von der Dauer der Abwesenheit: Seit 2020 beträgt die Pauschale für mehr als 8 Stunden 14 Euro und für über 24 Stunden 28 Euro, während für An- und Abreisetage immer 14 Euro gelten.

Zukünftig sollen diese Pauschalen gemäß dem Regierungsentwurf des Wachstumschancengesetzes ab 2024 auf 32 bzw. 16 Euro leicht erhöht werden. Im Ausland gelten unterschiedliche Pauschalen, die in den Schreiben des Bundesfinanzministeriums für die jeweiligen Jahre festgelegt sind.

Umzugskostenpauschale

Für einen berufsbedingten Umzug oder eine erhebliche Verkürzung des Arbeitswegs nach einem Umzug steht dir die Umzugskostenpauschale zur Verfügung.

In der Steuererklärung (Anlage N) trägst du einfach die "Pauschale für Umzugskosten" ein, deren Betrag das Bundesfinanzministerium regelmäßig aktualisiert.

Neben der Pauschale kannst du auch weitere Ausgaben für deinen Umzug geltend machen, die du jedoch nachweisen musst, wie z.B. Fahrten zu Wohnungsbesichtigungen, Umzugskosten oder doppelte Mietzahlungen.

Sparerpauschbetrag

Sorge dafür, dass du den Sparerpauschbetrag nutzt, wenn du Geld anlegst oder Aktien besitzt, denn seit 2023 sind 1.000 Euro Kapitalerträge pro Person steuerfrei, für Zusammenveranlagte sogar 2.000 Euro.

Stelle sicher, dass du bei deiner Bank einen Freistellungsauftrag einreichst, da das Kreditinstitut dadurch 25 Prozent deines Freistellungsauftrags im Einklang mit der Erhöhung des Sparerpauschbetrags für das Steuerjahr erhöht.

Falls deine Kapitalerträge den Pauschbetrag überschreiten oder du keinen Freistellungsauftrag hast, werden 25 Prozent Abgeltungssteuer von deinen Erträgen einbehalten, die du nur über die Steuererklärung zurückfordern kannst.

Sonderausgabenpauschale

Das Finanzamt zieht automatisch einen Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner) von deinem zu versteuernden Einkommen ab. Zusätzliche Sonderausgaben über diesem Betrag müssen in der Steuererklärung eingetragen und nachgewiesen werden, wobei auch weitere absetzbare Posten wie Kirchensteuer, Spenden oder Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt werden können.

Kinderfreibetrag

Der Staat gewährt Familien und Alleinerziehenden Freibeträge, um sie finanziell zu unterstützen, darunter den sächlichen Kinderfreibetrag, der das Existenzminimum des Kindes absichert. Dieser Betrag steigt von 3.012 Euro im Jahr 2023 pro Kind und Elternteil auf 3.192 Euro im Jahr 2024. Für Zusammenveranlagte verdoppeln sich diese Beträge entsprechend.

Zusätzlich gibt es den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) von 1.464 Euro pro Elternteil oder 2.928 Euro für beide Eltern.

Der Fiskus berücksichtigt die Freibeträge nur, wenn sie zu einer höheren Ersparnis führen als das während des Jahres erhaltene Kindergeld, was automatisch im Familienleistungsausgleich ermittelt wird, den das Finanzamt durchführt und für den du lediglich die "Anlage: Kind" in deiner Steu­er­er­klä­rung ausfüllen musst.

Unterhaltshöchstbetrag

Unterstützt du finanziell bedürftige Personen, kannst du diese Unterhaltsleistungen bis zum Höchstbetrag als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Angenommen, deine Eltern müssen altersbedingt ins Pflegeheim und du übernimmst die Kosten. Dieser Höchstbetrag entspricht dem Grundfreibetrag und liegt für 2024 bei 11.604 Euro.

Besonderheiten bei der Steuerersparnis durch Home-Office

Wenn du als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin hauptsächlich im Home-Office arbeitest, stehen dir verschiedene Möglichkeiten offen, um Steuern zu sparen. Ein zentraler Punkt hierbei ist dein Arbeitszimmer: Wenn du ein spezielles Arbeitszimmer in deiner Wohnung oder deinem Haus nutzt, können die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden. Darunter fallen Mietkosten, Stromkosten sowie Ausgaben für Möbel und Büromaterial. Zusätzlich kannst du auch Arbeitsmittel, die du für deine Tätigkeit benötigst, steuerlich geltend machen. Dazu gehören beispielsweise Computer, Laptops, Smartphones, Drucker, Schreibtische und Bürostühle.

Des Weiteren lassen sich auch Telefon- und Internetkosten absetzen, sofern du sie für berufliche Zwecke nutzt. Diese Ausgaben können ebenfalls als Werbungskosten verbucht werden. Nicht zuletzt können Fortbildungskosten einen Beitrag zur Steuerersparnis leisten. Solltest du dich in deiner beruflichen Laufbahn weiterbilden wollen, können die Kosten für Kurse, Seminare und andere Fortbildungsmaßnahmen ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden.

Als Alternative zur Geltendmachung der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steht, wie oben erwähnt, seit 2023 die Homeoffice-Pauschale zur Verfügung. Diese beläuft sich auf 6 Euro pro Arbeitstag, maximal 1.260 Euro pro Jahr, und kann in Anspruch genommen werden, wenn kein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Arbeitszimmer vorhanden ist.

Die Homeoffice-Pauschale stellt eine einfache und unkomplizierte Möglichkeit dar, um Steuern zu sparen, wenn du von zu Hause aus arbeitest. Sie deckt einige der Kosten ab, die durch die Arbeit im Home-Office entstehen, wie erhöhte Betriebskosten und anteilige Mietkosten oder Gebäudeabschreibungen.

Steuern sparen durch Home-Office Wenn du ein spezielles Arbeitszimmer nutzt, können die damit verbundenen Kosten als Werbungskosten abgesetzt werden

Werbungskosten als Schlüssel zum Steuersparen

Werbekosten umfassen sämtliche Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen - finanzielle Belastungen wie zum Beispiel der Arbeitsweg, der Kauf von Arbeitskleidung, häufige Dienstreisen, Weiterbildungen oder sogar eine Zweitwohnung. All diese Aufwendungen kannst als Werbungskosten von der Steuer absetzen und somit dein zu versteuerndes Einkommen reduzieren.

Angestellte haben grundsätzlich Anspruch auf einen pauschalen Werbekostenbetrag von bis zu 1.200 Euro pro Jahr - den sogenannten Arbeitnehmerpauschbetrag.

Wenn du beispielsweise einen weiten Arbeitsweg hast, kannst du die Pendlerpauschale nutzen. Pro Kilometer kannst du 30 Cent absetzen, ab dem 21. Kilometer sind es sogar 38 Cent. Das Gleiche gilt für Dienstreisen mit dem eigenen PKW. Zusätzlich dazu kannst du bei Dienstreisen ab 24 Stunden eine Verpflegungspauschale von 28 Euro pro Tag in deiner Steuererklärung angeben.

Hast du sogar eine Zweitwohnung am Arbeitsort, so kannst du die doppelte Haushaltsführung ebenfalls steuerlich geltend machen. All diese Möglichkeiten zeigen: Werbungskosten sind ein entscheidender Schlüssel zum Steuersparen für Gutverdiener. Nutze sie gezielt, um deine Steuerlast zu minimieren und so mehr von deinem hart verdienten Geld zu behalten.

Was ist das Ehegattensplitting?

Das Ehegattensplitting ist ein Steuermodell, das verheirateten Paaren ermöglicht, ihre Einkommensteuer gemeinsam zu veranlagen. Dabei werden die Einkommen beider Ehepartner:innen zusammengezählt und die Steuerlast auf beide Partner:innen gleich verteilt. Durch das Ehegattensplitting können Ehepaare Steuervorteile erzielen, wenn ein Partner ein deutlich höheres Einkommen hat als der andere.

Wenn einer/eine 80.000 Euro und der/die andere 40.000 Euro verdient, beträgt das gemeinsame zu versteuernde Einkommen 120.000 Euro. Nach dem Ehegattensplitting wird dieses Einkommen halbiert, also 60.000 Euro pro Person. Dadurch wird der Steuersatz auf das halbierte Einkommen angewendet, was oft zu einer niedrigeren Gesamtsteuerlast führt. Wären die beiden in der gleichen finanziellen Situation ledig, wären ihre steuerlichen Abgaben höher.

Kann ich die private Krankenversicherung von der Steuer absetzen?

Als Gutverdiener kannst du durch den Wechsel in eine private Krankenversicherung (PKV) von umfangreichen Leistungen profitieren und dabei jeden Monat noch an Beiträgen gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung sparen.

Die Beiträge zur PKV werden als Vorsorgeaufwendungen betrachtet und können daher in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dies gilt auch für Beiträge für privat versicherte Familienangehörige.

Es werden aber nicht alle PKV-Beiträge von der Finanzverwaltung berücksichtigt, sondern nur die Beiträge für bestimmte Leistungen, die einem Grundschutz entsprechen. Dies bedeutet, dass der Teil der Beiträge, der den Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, steuermindernd berücksichtigt wird.

Für die Kranken-Vollversicherung erkennt das Finanzamt in etwa 80 Prozent der gezahlten PKV-Beiträge an, während bei der Pflegepflichtversicherung sogar 100 Prozent berücksichtigt werden.

Typische Mehrleistungen der privaten Krankenversicherung wie Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung, Heilpraktiker-Leistungen und hochwertiger Zahnersatz sind steuerlich nicht absetzbar. Gleiches gilt auch für die Krankentagegeldversicherung.

Wie wird die Höhe der abzugsfähigen PKV-Beiträge berechnet?

Die Berechnung der abzugsfähigen PKV-Beiträge musst du glücklicherweise nicht selbst durchführen. Dein privater Krankenversicherer sendet dir jedes Jahr eine Bescheinigung, in der die Höhe der berücksichtigungsfähigen PKV-Beiträge ausgewiesen ist.

So funktioniert's:

  1. Erhalte die Bescheinigung von deinem privaten Krankenversicherer.
  2. Trage die relevanten Informationen aus der Bescheinigung in die Anlage "Vorsorgeaufwand" deiner Steuererklärung ein.
  3. Sende deine vollständige Steuererklärung an das Finanzamt.


Zusätzlich bekommst du eine Bescheinigung für Vorsorgeaufwendungen vor Beginn des Versicherungsjahres und kannst diese an deinen Arbeitgeber weiterleiten. Dadurch kann er die Beiträge bei der Berechnung der Lohnsteuer berücksichtigen, was deine zukünftigen Lohnsteuervorauszahlungen senkt.

Mit gezielter Altersvorsorge die Steuerlast reduzieren

Möchtest du deine Steuerlast reduzieren und gleichzeitig für deine Zukunft vorsorgen? Dann ist gezielte Altersvorsorge der Schlüssel. Gutverdienende haben hier besondere Vorteile, da verschiedene Altersvorsorgemodelle attraktive steuerliche Vergünstigungen bieten.

Diese oben angeführten Arten der Altersvorsorge sind jedoch bei der Auszahlung voll steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung). Dies ist aber im Regelfall von Vorteil, da die steuerpflichtigen Einnahmen im Rentenalter geringer sind und dies dann zu einer geringeren Steuerlast führt.

Steuerberatung nutzen

Um das Maximum aus deiner Steuererklärung herauszuholen, empfehlen wir dir, dich von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin unterstützen zu lassen. Sie können individuell auf deine Situation eingehen und gemeinsam mit dir die bestmögliche Strategie entwickeln, um Steuern zu sparen. Mit ihrem Fachwissen und Erfahrung kann dir eine Steuerberatung dabei helfen, alle relevanten Steuervorteile zu nutzen und deine Steuerlast effektiv zu minimieren.

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Haftungsausschluss:

Die Angaben in diesem Artikel dienen nur der allgemeinen Information und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Für spezifische Fragen und Anliegen in Bezug auf deine individuelle Situation wende dich bitte an die zuständigen Behörden oder Rechts- bzw. Steuerexperten.

Marie-Theres Rüttiger
HIER SCHREIBT Marie-Theres Rüttiger

Marie-Theres ist Online Redakteurin für Gesundheits- und Versicherungsthemen bei ottonova. Sie recherchiert und schreibt vor allem über Krankenversicherung, (E-)Health und digitale Innovation, die das Leben besser machen.

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