Versicherungsfremde Leistungen dürfen wir leider nicht erstatten:
Erstattungsfähig sind elektronische Geräte bzw. elektronische Dienstleistungen, die deshalb angeboten werden, um Krankheiten zu vermeiden oder eine Verschlimmerung einer bestehenden Krankheit zu verhindern oder abzumildern (z.B. Gesundheits-Apps). Ebenfalls erstattungsfähig ist ein Anti-Stress-Training.
Wir sind hier an den Gesetzgeber gebunden und dürfen nur ganz bestimmte Geräte oder Dienstleistungen erstatten. Die Leistung muss:
a) elektronisch sein
b) ein Gerät und/oder eine Dienstleistung und
c) extra dafür entwickelt worden sein, um eine Erkrankung zu vermeiden und /oder die Verschlimmerung einer Erkrankung zu vermeiden.
Ausgeschlossen von dieser Art der Erstattung sind deshalb etwa Fitness-Tracker, Ernährungskurse, höhenverstellbare Schreibtische, Smartwatches oder Sportgeräte oder -kleidung.