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Teilnahmebedingungen

1. Die Aktion „Freunde werben“ betrifft die ottonova Krankenversicherung AG („ottonova“), Ottostraße 4 in 80333 München, Deutschland, für ihre Tarife der Vollversicherungen und der Zusatzversicherungen . Mit der Teilnahme an dieser Aktion werden die folgenden Bedingungen ausdrücklich anerkannt. ottonova behält sich das Recht vor, die Aktion jederzeit in Teilen oder insgesamt zu modifizieren, zu unterbrechen bzw. zu beenden.

2. Die Teilnahme an der Aktion ist kostenlos und unabhängig vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung sowie unabhängig von einem Abschluss einer Versicherung durch/für dich und hat keinerlei Einfluss auf bestehende Versicherungsverträge. Teilnahmeberechtigt ist jeder Versicherungsnehmer/in, soweit dieser/diese zum Zeitpunkt der Teilnahme das 18. Lebensjahr vollendet hat; Mitarbeiter von ottonova und der anderen ottonova-Gesellschaften sowie deren jeweilige Angehörige sind von der Teilnahme jedoch ausgeschlossen.

3. Wenn du einem Neukunden ottonova bekannt machen möchtest, verschickst du diesem/dieser den persönlichen Link aus deiner ottonova App, sofern diese/dieser dem Erhalt des Links zuvor ausdrücklich zugestimmt hat. Bitte beachte, dass Freundschaftswerbung nur zu privaten Zwecken zulässig ist und keine Beratung in Versicherungsangelegenheiten stattfinden darf.


Datenschutz:

Wenn du an unserem „Freunde werben“ Programm teilnimmst, generieren wir für dich einen persönlichen Link, den du an deine Freunde und Bekannte weiterleiten kannst. Dieser Link enthält eine Kennung, durch die wir dich beim Abschluss eines Versicherungsvertrages durch deinen Freund oder Bekannten identifizieren können. Diese Kennung kann nur von ottonova zu deiner Person zugeordnet werden, um dir einen Versicherungsabschluss zuordnen zu können und eine Auszahlung, bei Erfüllung der Teilnahmebedingungen, anweisen zu können. Die Kennung besteht aus zufällig generierten Zeichen (z.B. 9asd37s3n). Für weitere Informationen siehe auch: www.ottonova.de/datenschutz.

4. Wenn deine „Namhaftmachung“ erfolgreich ist und folgende Konditionen vorliegen, erhältst du für den Abschluss deines Freundes (Neukunde) einer Krankenvollversicherung eine Honorierung in Höhe von EUR 200,00, einer Vollversicherung für Beihilfeempfänger oder Beamtenanwärter eine Honorierung in Höhe von EUR 100,00 sowie für den Abschluss einer Zahn- oder Krankenhauszusatzversicherung eine Honorierung in Höhe von EUR 30,00: Dein Versicherungsvertrag bei der ottonova ist wirksam abgeschlossen, die Widerrufsfrist des Versicherungsvertrages ist abgelaufen und die erste Prämie zu deinem Versicherungsvertrag ist bei ottonova eingegangen. Zudem hat der Neukunde bis zum 31.12.2022 einen Versicherungsvertrag bei ottonova durch Policierung (entscheidend ist das Datum der Zustellung der Police beim Neukunden in dessen App) abgeschlossen und zum Vertragsabschluss deinen versandten Link verwendet; die Widerrufsfrist dieses Versicherungsvertrages ist abgelaufen und die erste Prämie zu diesem Versicherungsvertrag bei ottonova eingegangen.

5. Der Betrag wird binnen 6 Wochen nach Vorliegen aller Voraussetzungen nach Ziff. 4 auf das Konto ausbezahlt, das bei ottonova mit dir als Kontoinhaber hinterlegt ist. Sollten ottonova keine Kontodaten von dir vorliegen, hast du diese dem ottonova-Concierge per Chat oder Email zur Verwendung der Ausbezahlung der Honorierung rechtzeitig mitzuteilen. Eine Barauszahlung des Betrages ist ausgeschlossen.

6. Du selbst kannst dich nicht werben; Verträge, bei denen du selbst Versicherungsnehmer oder die versicherte Person bist, sind ausgeschlossen. Für bereits abgeschlossene Verträge können nachträglich keine Prämien vergütet werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bitte beachte, dass Freundschaftswerbung nur zu privaten Zwecken zulässig ist und keine Beratung in Versicherungsangelegenheiten stattfinden darf. Dies bedeutet insbesondere, dass sich deine Tätigkeit auf eine reine Namhaftmachung von ottonova beschränkt.

Version 2021.0.12