Private Krankenversicherung Kosten - kurzer Überblick:
Die Kosten einer privaten Krankenversicherung (PKV) variieren je nach Eintrittsalter, gewünschtem Leistungsumfang, eventuellem Selbstbehalt und möglichen Risikozuschlägen für Vorerkrankungen. Auch die Berufsgruppe (Angestellte, Selbstständige, Beamte) und die Anzahl der mitversicherten Familienmitglieder beeinflussen die Beiträge.
Angestellte erhalten einen Arbeitgeberzuschuss. Selbstständige zahlen den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss, der bei ähnlichem Leistungsumfang höher ausfällt.
Für Beamte kann der Beitrag durch den Beihilfeanspruch und die Unabhängigkeit vom Einkommen günstiger ausfallen. Der genaue Beitrag hängt jedoch von den gewünschten Leistungen und dem Eintrittsalter ab.
Kinder müssen separat versichert werden, wobei der Beitrag von den gewählten Leistungen und dem Selbstbehalt abhängt. Die PKV bietet die Möglichkeit, die Beiträge im Alter zu senken und gewährleistet eine umfassende Gesundheitsversorgung über das Äquivalenzprinzip, das auf Altersrückstellungen basiert.
Was kostet eine private Krankenversicherung monatlich?
Die Kosten und die Höhe der Beiträge in der privaten Krankenversicherung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Während in der gesetzlichen Krankenversicherung vor allem das Einkommen als Bezugsgröße zugrunde gelegt wird, berechnet sich der Beitrag in der privaten Krankenversicherung anhand folgender Faktoren:
- Eintrittsalter
- Gewünschter Leistungsumfang
- Eventueller Selbstbehalt
- Möglicher Risikozuschlag bei Vorerkrankungen
Bei der Beitragsberechnung in der privaten Krankenversicherung muss auch danach unterschieden werden, ob es sich um Angestellte handelt, um Selbstständige, um Beamte oder ob auch Familienmitglieder mitversichert werden.
In der gesetzlichen Krankenkasse sind Ehepartner und Kinder in der Familienversicherung beitragsfrei mitversichert, solange sie kein eigenes Einkommen beziehen. In der privaten Krankenversicherung spielt das keine Rolle. Für jede versicherte Person wird ein eigener Beitrag erhoben.
Wie funktioniert die Beitragskalkulation?
Die Beitragskalkulation erfolgt nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Beiträge eine Gruppe gleichaltriger Personen, die Kohorte, betrachtet wird. Deshalb spielt auch das Eintrittsalter eine Rolle, da jede Altersgruppe für sich gesehen wird.
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung finanzieren die jüngeren Mitglieder in der privaten Krankenversicherung nicht die steigenden Kosten der älteren Generation mit. Die private Krankenversicherung sieht vor, dass jede Kohorte für sich selbst die Versorgung sicherstellen muss.
Dabei gilt: Der Versicherungsbeitrag übersteigt in jungen Jahren die tatsächlich anfallenden Kosten. Die daraus resultierenden Überschüsse werden als sogenannte Altersrückstellungen oder Beitragsrückstellung für das Alter verzinslich angesammelt. Die Rückstellungen und aufgelaufenen Zinsen kompensieren dann die höheren Beiträge im Alter.
Was sind Risikozuschläge in der PKV
Risikozuschläge fallen an, wenn bestimmte Vorerkrankungen bei Abschluss der privaten Krankenversicherung gegeben sind. Für bestimmte Krankheitsbilder fällt ein bestimmter zusätzlicher prozentualer oder fixer Beitrag an.
Die Kalkulation der Risikozuschläge ist dabei von Versicherungsunternehmen zu Versicherungsunternehmen unterschiedlich.
Ein Risikozuschlag steht auch nicht für die gesamte Versicherungsdauer fest. Wenn sich ein Krankheitsbild wesentlich gebessert hat oder gar nicht mehr besteht, kann mit dem Versicherer über eine Reduzierung oder Streichung gesprochen werden. Es gibt Krankheitsbilder, die es erlauben, bereits bei Vertragsabschluss einen Zeitpunkt zu vereinbaren, an dem eine erneute Risikoprüfung stattfindet.
Ein Risikozuschlag kann grundsätzlich immer überprüft werden. Dies macht meistens aber erst nach einem gewissen Zeitraum Sinn.
Welche Behandlungskosten sollte die PKV auf jeden Fall erstatten?
Die Tarife der privaten Krankenversicherung sollten auf jeden Fall alle Kosten erstatten, die eine medizinisch notwendige Heilbehandlung umfasst, aber durchaus darüber hinausgehen. Diese Leistungen umfassen zum Beispiel Erstattungen bei Zahnersatz oder Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen. Aber auch die grundsätzliche Abrechnung des Arztes oder der Ärztin mindestens zum 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung, sowie die Übernahme von alternativen Heilmethoden wie Heilpraktiker:innen, Chefarztbehandlung oder ein Einbett- bzw. Zweibettzimmer im Krankenhaus.
Gibt es Leistungen, die man selbst zahlen muss?
Ja, die gibt es, wenn ein Selbstbehalt im Tarif vereinbart ist. Bei manchen Leistungen kann es zudem Summenbegrenzungen geben wie zum Beispiel bei Zahnersatz in den ersten Versicherungsjahren oder bei der künstlichen Befruchtung.
Was ist der Selbstbehalt und wie hoch ist er?
Der Selbstbehalt bezeichnet bei der privaten Krankenversicherung den Anteil, den der Versicherungsnehmer selbst an der Rechnung für die Behandlung trägt, um so den Versicherungsbeitrag zu senken.
ottonova bietet in den Angestellten-Tarifen und Tarifen für Selbstständige versch. Optionen beim Selbstbehalt zur Auswahl an:
- 0 € Selbstbeteiligung (Pro-Tarife)
- 10 Prozent, maximal 500 Euro im Jahr
- 25 Prozent, maximal 1.250 Euro im Jahr
- 50 Prozent, maximal 1.000 Euro im Jahr
Im Beamtenbereich gibt es bei ottonova keinen Selbststbehalt in den Tarifen. Für Studierende gibt es sowohl einen Tarif ohne Selbstbehalt im Tarif StudyFree oder einen festen Selbstbehalt von 500 Euro, der nicht prozentual berechnet wird.