Unterschied zwischen GKV und PKV in der Rente: Die GKV (gesetzliche Krankenversicherung) und PKV (private Krankenversicherung) unterscheiden sich in der Beitragshöhe im Rentenalter. Bei der GKV hängen die Beiträge vom Einkommen ab, während die PKV einen festen Beitrag hat, der sich nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand (bei Eintritt in die PKV) und Tarif richtet.
Monatlicher Beitrag in der GKV:
Beispiel: Mit einer gesetzlichen Rente von 2.400 €/Monat und einer betrieblichen Altersvorsorge von 500 € würde der GKV-Beitrag monatlich bei rund 364 € für Kranken- und Pflegeversicherung liegen (ohne Berücksichtigung von Beitragssatzanpassungen).Monatlicher Beitrag in der PKV:
Beispiel: In der PKV würde der monatliche Beitrag bei rund 642 € liegen (ohne Berücksichtigung von Beitragsanpassungen; für eine Person mit Eintrittsalter 32 J., im ottonova Business Class Tarif mit Pflegeversicherung, Beitragsentlastungskomponente und Krankentagegeld ab dem 43. Tag). Durch Wegfallen des gesetzlichen Zuschlags (ab 60 Jahren), Wegfall des Krankentagegeldes (ab Renteneintritt), in Kraft treten der Beitragsentlastungskomponente und Zuschuss der Rentenversicherung sinken die Kosten auf ca. 210 € pro Monat in der PKV.Was bedeutet das konkret für Rentner?
Im Beispiel zahlt ein Rentner mit PKV (nach Wegfall gesetzl. Zuschuss & Krankentagegeld, mit Beitragsentlastung und 50 % Zuschuss der Rentenversicherung) am Ende 210,58 € monatlich, während ein Rentner mit der GKV 364,29 € zahlen würde.
Es lohnt sich also anhand einer individuellen Kostenprognose zu vergleichen, wie hoch die Beiträge bei beiden Systemen im Rentenalter sein könnten.
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