Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Unsere Beihilfetarife für Beamtenanwärter

Mit der ottonova als Beamtenanwärter privat abgesichert sein, heißt: Top-Leistungen zu günstigen Preisen organisiert in einer App. Die einfache private Krankenversicherung für Beamtenanwärter mit der du den Überblick behältst. Du hast die Wahl zwischen zwei Tarifen. Absicherung für die wichtigsten ambulanten, stationären und zahnärztlichen Behandlungen oder lieber doch zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung?

Private Krankenversicherung für Beamtenanwärter

Unsere Beihilfetarife für Beamtenanwärter

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ExklusivGarant24 (Gen2)
Experten-Empfehlung
ExklusivFlex24 (Gen2)

Ambulant

Ambulante Arzt­behandlung
Direkte Facharzt-Behand­lung Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 %
Gebühren­sätze für ambulante Leis­tungen bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz
Verband­mittel und beihilfe­fähige Arznei­mittel Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 %
Ambulante Transportkosten bis 2.500 € bei Bergungen bis 2.500 € bei Bergungen
Sehhilfen (z.B. Brille, Kontakt­linsen) bis zu 150 € innerhalb von 36 Monaten bis zu 150 € innerhalb von 36 Monaten
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle) 100 %bis 1.000 € pro Hilfsmittel, ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 % Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 36 Monate, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle alle 36 Monate 100 %bis 1.000 € pro Hilfsmittel, ab 1.000 € nach Zusage, sonst 75 % Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 36 Monate, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. Eigenanteil für normales Schuhwerk alle alle 36 Monate
Heilmittel (z.B. Massagen, Ergotherapie, Physiotherapie, Ernährungsberatung) sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Ergotherapie sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Logopädie sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Manuelle Therapie (z.B. Massagen, Krankengymnastik) sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig
Heil­praktiker bis zu 2.000 € innerhalb von 36 Monaten bis zu 2.000 € innerhalb von 36 Monaten
Schutz­impfungen
Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
Alternativmedizin durch Ärzte
Psychotherapie 100 % auf Therapiestunde 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung; keine Zusage erforderlich 100 % auf Therapiestunde 1-50, ab 51. Therapiestunde 75 % Erstattung; keine Zusage erforderlich
Kinder­wunsch­behand­lung bis 3.000 € begrenzt in den ersten 36 Monaten nach Versicherungsbeginn bis 3.000 € begrenzt in den ersten 36 Monaten nach Versicherungsbeginn
Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik

Stationär

Behandelnder Arzt Diensthabender Arzt Chefarzt
Bessere Unterbringung Mehrbett-Zimmer Zweibett-Zimmer
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5 fach) bis 5,0-facher Satz bis 5,0-facher Satz
Privatkliniken bis 100 %der beihilfefähigen Kosten bis 100 %der beihilfefähigen Kosten
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus(Rooming-in) Kinder bis 12 Jahre,keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 12 Jahre,keine Beschränkung der Dauer
Gemischte Krankenanstalten ohne Genehmigungspflicht sofern beihilfefähig sofern beihilfefähig

Zähne

Zahnbehandlung 100 % 100 %
Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate) 100 % 100 %
Gebührensätze für Zahnleistungen bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz
Professionelle Zahnreinigung (PZR) 100 %1 x pro Versicherungsjahr, max. 80 € pro Behandlung 100 %1 x pro Versicherungsjahr, max. 80 € pro Behandlung
Kieferorthopädie 100 % 100 %
Begrenzung der Zahnleistungen
Gilt nicht für PZR und Unfälle Gilt nicht für PZR und Unfälle
Restkostenübernahme aus Beihilfeleistung max. 1.000 € in den ersten 36 Monaten gilt nicht für Unfälle max. 1.000 € in den ersten 36 Monaten gilt nicht für Unfälle
Erstattung Heil- und Kostenplan 100 % 100 %
Zahntechnische Leistungen bei zahnärztlicher Behandlung 100 % 100 %

Sonstiges zur Krankenvollversicherung

Anschlussheilbehandlung (ambulant + stationär) nach vorheriger Zusage nach vorheriger Zusage
Sonstige Reha - Maßnahmen (inkl. ambulante und stationäre Kuren) nach vorheriger Zusage; max. 3.000 € (1.500 € ambulant und 1.500 € stationär) innerhalb 36 Monaten nach vorheriger Zusage; max. 4.000 € (1.500 € ambulant und 2.500 € stationär) innerhalb 36 Monaten
Entwöhnungsbehandlung (ambulant + stationär)
Kein Selbstbehalt
Versicherungsschutz bei Reisen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EU + Norwegen, Island, Liechtenstein)
Versicherungsschutz bei Reisen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten bei Reisen bis zu einer Dauer von 6 Monaten
Auslandsrücktransport Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGa) Erstattung gilt bis zur Höhe, die auch die gesetzliche Krankenkasse leistet. Erstattung gilt bis zur Höhe, die auch die gesetzliche Krankenkasse leistet.
Dies ist eine Zusammenfassung der Leistungen mit einem Überblick zu Höchstsätzen und Kürzungen. Bitte beachte, dass diese Übersicht nicht abschließend ist. Die Angaben legen einen vereinbarten Erstattungsprozentsatz von 100 % zugrunde. Es gelten jeweils die Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Darin findest du alle Einzelheiten wie z. B. konkrete Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen.

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