Private Krankenversicherung für Angestellte

Leistungen für jeden Geschmack.

Von der gesunden Basis bis hin zum Rundum-Sorglos Paket. Die besten ottonova Zahntarife bieten Leistungen mit denen du alle Lücken der Gesetzlichen schließen und dich so vor hohen Kosten schützen kannst.

Private Krankenversicherung für Angestellte

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Beitrags­rückerstattung
keine keine max. ein Durchschnitts-Monatsbeitrag (ohne gesetzlichen Zuschlag) keine max. ein Durchschnitts-Monatsbeitrag (ohne gesetzlichen Zuschlag)
Selbstbehalt

10 % pro Rechnungsbetrag max. 500 € pro Kalenderjahr

oder

50 % pro Rechnungsbetrag max. 1.000 € pro Kalenderjahr

10 % pro Rechnungsbetrag max. 500 € pro Kalenderjahr

oder

25 % pro Rechnungsbetrag max. 1.250 € pro Kalenderjahr

Selbstbehalt entfällt

10 % pro Rechnungsbetrag max. 500 € pro Kalenderjahr

oder

25 % pro Rechnungsbetrag max. 1.250 € pro Kalenderjahr

Selbstbehalt entfällt

Ambulant

Ambulante Arztbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Direkte Facharzt-Behandlung Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 %
Zu folgenden Fachärzten kannst du auch direkt gehen: Augenärzte, Zahnärzte, Gynäkologen, Psychotherapeuten, Kinderärzte.
100 % 100 % 100 % 100 %
Gebührensätze für ambulante Leistungen bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis max. 5-facher Satz bis max. 5-facher Satz
Arzneimittel 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Arzneimittel bei direkter Facharztbehandlung Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 %
Zu folgenden Fachärzten kannst du auch direkt gehen: Augenärzte, Zahnärzte, Gynäkologen, Psychotherapeuten, Kinderärzte.
100 % 100 % 100 % 100 %
Ambulante Transportkosten Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 € Bergung bis zu 2.500 €
Sehhilfen
(z.B. Brille, Kontaktlinsen)
bis zu 150 € alle 3 Jahre bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 300 € alle 2 Jahre bis zu 500 € alle 2 Jahre bis zu 500 € alle 2 Jahre
Operative Sehschärfenkorrektur
(z.B. Lasik)
250 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 500 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 500 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 1.000 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 500 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 1.000 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten 750 € (pro Auge) in den ersten 24 Monaten, ab dem 25. Monat 1.500 € pro Auge innerhalb von 24 Monaten bis zu 5.000 € (beide Augen zusammen) alle 5 Jahre
Hilfsmittel (z.B. Hörgeräte, Rollstühle) 100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100  % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 1.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
100 % bis 500 € Hilfsmittel
ab 500 € 100 % nach Zusage, sonst 75 %
Hörhilfen: bis 2.500 € pro Hörhilfe, bei BAHA (Hörimplantat) bis 4.000 € pro Hörhilfe, Schuheinlagen: 2 Paare alle 2 Versicherungsjahre, orthopädische Maßschuhe: 4 Paare abzgl. 100 € für Schuhpaar alle 2 Versicherungsjahre
Heilmittel (z.B. Massagen, Ergotherapie, Physiotherapie) Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Heilpraktiker 100 % bis 500 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischen Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 1.500 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischer und chiropraktischer Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde 100 % bis 2.000 € pro Versicherungsjahr inklusive osteopathischer und chiropraktischer Leistungen durch nicht-ärztliche Behandelnde
Osteopathische Leistungen durch nicht-ärztliche Leistungserbringer 100 % bis 500 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 1.000 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 1.500 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen 100 % bis 2.000 € pro Versicherungsjahr inklusive Heilpraktikerleistungen
Alternativmedizin durch Ärzte Primärarztprinzip100 % Erstattung bei Überweisung durch Primärarzt oder Nutzung des ottonova Concierge Service - sonst 80 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Psychotherapie 75 %
für maximal 50 Sitzungen pro Jahr
90 % für 25 Sitzungen
75 % Erstattung pro Sitzung ab der 26. Sitzung
90 % für 25 Sitzungen
75 % Erstattung pro Sitzung ab der 26. Sitzung
90 % für 50 Sitzungen
75 % Erstattung pro Sitzung ab der 51. Sitzung
100 % für 50 Sitzungen
80 % Erstattung pro Sitzung ab der 51. Sitzung
Vorherige Genehmigung Psychotherapie Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich Nach den probatorischen Sitzungen (spätestens ab der 6. Sitzung) Genehmigung erforderlich keine Genehmigung erforderlich
Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
Schutzimpfungen auch für Auslandsreisen
Kinderwunschbehandlung bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt bis 3.000 € in den ersten 36 Monaten, danach unbegrenzt
Geburtsvorbereitungskurse, Schwangerschafts- und Rückbildungsgymnastik 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Geburtshäuser
Entbindungspauschale 400 € pro Entbindung 400 € pro Entbindung 600 € pro Entbindung 600 € pro Entbindung

Stationär

Behandelnder Arzt Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt) Freie Arztwahl (inkl. Chefarzt)
Bessere Unterbringung Zweibett-Zimmer Zweibett-Zimmer Zweibett-Zimmer Einbett-Zimmer im First Class Einbettoptional: Zweibett-Zimmer im First Class Zweibett Einbett-Zimmer
Stationäre Leistungen über Höchstsatz (3,5-fach) bis max. 5-facher Satz bis max. 5-facher Satz ohne Begrenzung ohne Begrenzung
Privatklinik bis 150 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung, Eigenbeteiligung 150 € pro Tag bis 150 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 150 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 200 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung bis 200 % gemäß Krankenhaus­entgeldgesetz bzw. Bundespflege­satzverordnung
Begleitperson bei Kindern im Krankenhaus (Rooming-in) Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer Kinder bis 14 Jahre, keine Beschränkung der Dauer
Ersatzkrankenhaustagegeld 60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen (First Class Einbett und First Class Zweibett)
35 € bei Verzicht auf Unterbringung im Einbett-Zimmer (First Class Einbett)
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer (First Class Einbett und First Class Zweibett)
60 € bei Verzicht auf privatärztliche Leistungen
35 € bei Verzicht auf Unterbringung im Einbett-Zimmer
20 € bei Verzicht auf Unterbringung im Zweibett-Zimmer
Akut stationäre Psychotherapie ohne Genehmigungspflicht (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt) (Ausnahme: gemischte Anstalt)
Gemischte Krankenanstalten ohne Genehmigungspflicht (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie) (Ausnahme: Psychotherapie)

Zähne

Zahnbehandlung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Zahnersatz (inkl. Inlays und Implantate) 60 % 80 % 80 % 90 % 90 %
Gebührensätze für Zahnleistungen bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 3,5-facher Satz bis 5-facher Satz bis 5-facher Satz
Professionelle Zahnreinigung (PZR) 100 %1 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %2 x pro Versicherungsjahr, max. 125 € pro Behandlung 100 %unbegrenzte Erstattung für die PZR
Kieferorthopädie bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 60 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 80 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 80 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 90 % bis zu 100 % vor Vollendung des 21. Lebensjahres (Rückerstattung der Eigenbeteiligung bei erfolgreichem Abschluss der Behandlung), für Erwachsene bis zu 90 %
Begrenzung der Zahnleistungen max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 4.000 € bis 48 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 4.000 € bis 48 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 500 € im ersten Versicherungsjahr
max. 1.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
max. 2.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren
max. 4.000 € in den ersten vier Versicherungsjahren

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlung
max. 500 € bis 12 Monate
max. 1.000 € bis 24 Monate
max. 2.000 € bis 36 Monate
max. 4.000 € bis 48 Monate
nach Versicherungsbeginn

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlungen
max. 1.000 € im ersten Versicherungsjahr
max. 2.000 € in den ersten beiden Versicherungsjahren
max. 4.000 € in den ersten drei Versicherungsjahren

Gilt nicht für PZR und Zahnbehandlung
Erstattung Heil-und Kostenplan 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %
Zahntechnische Leistungen bei zahnärztlicher Behandlung 100 % 100 % 100 % 100 % 100 %

Sonstiges zur Krankenvollversicherung

Präventive und kurative elektronische Gesundheitsleistungen max. 360 € innerhalb von 36 Monaten in der Tarifstufe FC100-10
Max. 180 € Innerhalb von 36 Monaten in der Tarifstufe FC100-25
max. 360 € innerhalb von 36 Monaten
Anschlussheilbehandlung (ambulant + stationär)
Sonstige Rehamaßnahmen (inkl. ambulante + stationäre Kuren) max. 5.000 €innerhalb von 10 Jahren (inkl. Entwöhnungs­behandlungen) max. 5.000 €innerhalb von 10 Jahren max. 5.000 €innerhalb von 10 Jahren max. 5.000 €innerhalb von 5 Jahren max. 5.000 €innerhalb von 5 Jahren
Entwöhnungsbehandlung (ambulant + stationär) max. 5.000 € innerhalb von 10 Jahren (inkl. Sonstige Reha-Maßnahmen), stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig max. 3 Behandlungeninnerhalb von 10 Jahren, stationäre Wahlleistungen sind nicht erstattungsfähig
Versicherungsschutz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes 6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
6 Monate ohne Mehrbeitrag
(Verlängerung mit länderabhängigem Beitragszuschlag möglich)
Auslandsrücktransport Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova Organisation durch ottonova
Selbstbehalt (gilt nicht für zahnärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Hilfsmittel, ambulante Psychotherapie ) 10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr


oder

50 % pro Rechnungsbetrag

max. 1.000 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr


oder

25 % pro Rechnungsbetrag

max. 1.250 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

Kein Selbstbehalt 10 % pro Rechnungsbetrag

max. 500 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr


oder

25 % pro Rechnungsbetrag

max. 1.250 € Selbstbehalt pro Kalenderjahr

Kein Selbstbehalt

Sonstiges zum Krankentagegeld

Höhe Krankentagegeld max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige max. 315 € pro Tag für Angestellte, max. 331 € pro Tag für Selbstständige
Erhöhung Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung möglich (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten) (Ausnahme: Gehaltserhöhung bei Angestellten)
Allgemeine Dynamik - Erhöhung Krankentagegeld ohne Gesundheitsprüfung alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren alle 3 Jahre 5 % erstmalig nach 5 Jahren
Krankentagegeld bei Kur, Reha etc. bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit bei vollständiger Arbeitsunfähigkeit
Nachzahlungsfrist bei Berufsunfähigkeit 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang 3 Monate lang

Beitragsbefreiung

Beitragsbefreiung während Elternzeit bis 9 Monate bei Elterngeldbezug
Beitragsbefreiung bei Neugeborenen bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate bis zu 4 Monate
Dies ist eine Zusammenfassung der Leistungen mit einem Überblick zu Höchstsätzen und Kürzungen. Bitte beachte, dass diese Übersicht nicht abschließend ist. Es gelten vorrangig jeweils die Tarif- und Versicherungsbedingungen sowie die Bedingungen des Versicherungsvertrages. Darin findest du alle Einzelheiten wie z.B. konkrete Leistungsvoraussetzungen und -beschränkungen.

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