Versicherungspflichtgrenze für die private Krankenversicherung

Als Angestellter muss das Einkommen eine bestimmte Grenze überschreiten, um der privaten Krankenversicherung beitreten zu können. Ab welchem Gehalt kann man in die Privatversicherung? Und was passiert, wenn das Einkommen wieder unter die PKV-Pflichtversicherungsgrenze fällt? Muss man dann zurück in die gesetzliche Krankenversicherung? Alle Antworten auf diese Fragen bietet der folgende Artikel.

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Inhaltsverzeichnis des Ratgebers

Was ist die Versicherungspflichtgrenze in der privaten Krankenversicherung?

Jeder deutsche Arbeitnehmer muss sich gesetzlich krankenversichern. Ab einem bestimmten Einkommen wird die sogenannte Versicherungspflicht allerdings aufgehoben. Diese Pflichtversicherungsgrenze wird jedes Jahr neu festgelegt und auch „Jahresarbeitsentgeltgrenze“ (JAEG) genannt.

Die Gehaltsgrenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung liegt aktuell bei 66.600 Euro brutto jährlich. Wer mit seinem regelmäßigen Einkommen über dieser Grenze liegt, qualifiziert sich als Angestellter für die Private Krankenvollversicherung.


Besondere Versicherungspflichtgrenze

Es gibt allerdings auch die „besondere Versicherungspflichtgrenze“. Sie ist nur für diejenigen relevant, die bereits zum 31.12.2002 als Angestellte privat versichert waren. Denn Anfang 2003 wurde die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung deutlich angehoben, so dass einige Versicherte in die gesetzliche Krankenversicherung hätten wechseln müssen. 

Damit das nicht passiert, gelten bei diesen Versicherten andere Grenzen. Sie können auch dann noch in der privaten Krankenversicherung bleiben, wenn sie lediglich über der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen. Diese beträgt 59.850 Euro brutto im Jahr.

Ab wann kann in die private Krankenversicherung gewechselt werden?

Das Mindestgehalt, das für einen Beitritt zur privaten Krankenversicherung erforderlich ist, wird Jahr für Jahr angehoben. Liegt die derzeitige PKV-Gehaltsgrenze bei 66.600 Euro jährlich (oder 5.550,00 Euro pro Monat), war sie noch 2020 mit 62.550 Euro deutlich niedriger. 2013 musste das Gehalt nur 52.200 Euro überschreiten, um der Privatversicherung beitreten zu können.

Nun stellt sich sicher die Frage, warum das Mindesteinkommen ständig angehoben wird und die privaten Krankenversicherungen scheinbar für immer weniger Menschen zugänglich sind. Nicht zu vergessen ist hier jedoch, dass auch die Löhne Jahr für Jahr steigen. Genauso nimmt die Inflation stetig zu, so dass das Geld immer weniger wert ist.

Entwicklung der Versicherungspflichtgrenze von 2013 bis 2023

Die Versicherungspflichtgrenze wurde im Laufe der Zeit angehoben. Während sie 2013 noch bei 52.200 Euro lag, liegt sie heute bei 66.600. Im Folgenden siehst du die Entwicklung über die letzten Jahre:

JAHR

Versicherungspflichtgrenze (JAEG)

2023

66.600 Euro

2022

64.350 Euro

2021

64.350 Euro

2020

62.550 Euro

2019

60.750 Euro

2018

59.400 Euro

2017

57.600 Euro

2016

56.250 Euro

2015

54.900 Euro

2014

53.550 Euro

2013

52.200 Euro

Für wen gilt die Versicherungspflichtgrenze nicht?

Für Selbstständige und Beamte gibt es eine keine Grenze, die den Beitritt zur privaten Krankenversicherung regeln würde. Sie kommen unabhängig von ihrem Einkommen in den Genuss der PKV.

Du kannst wechseln? Das sind die Vorteile der privaten Krankenversicherung!

Was ist der Unterschied zwischen Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze?

Die Beitragsbemessungsgrenze ist eher für gesetzlich Versicherte interessant, denn sie wird zur Berechnung der Beitragshöhe herangezogen. 

Normalerweise steigen die Beiträge, wenn die gesetzlich Versicherten mehr verdienen. Damit die Kosten nicht explodieren, gibt es hier allerdings eine Deckelung. Wenn dein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze von 59.850 Euro im Jahr liegt, wird alles Einkommen darüber nicht mehr zur Beitragsberechnung herangezogen.

Die Versicherungspflichtgrenze gibt hingegen an, ab welchem Gehalt Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können.

Seit Jahren steigt die Versicherungspflichtgrenze für Arbeitnehmer – und damit auch die Beitragsbemessungsgrenze. Deshalb steigt auch der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Infografik: Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze (JAEG) und Beitragsbemessungsgrenze

Warum wurde die Versicherungspflichtgrenze eingeführt?

Bis Ende 2002 war die Versicherungspflichtgrenze mit der Beitragsbemessungsgrenze identisch. Danach wurde beides entkoppelt – die Grenze für den Beitritt zur privaten Krankenversicherung ist seitdem deutlich höher. Mit der Intention, dass mehr Menschen gesetzlich versichert bleiben, die dann jedoch den Höchstbeitrag in der GKV zahlen.

Was zählt als Gehalt in der privaten Krankenversicherung?

Grundlage ist das Bruttojahresgehalt, das im Arbeitsvertrag steht und das regelmäßig ausgezahlt wird. Ist man bei mehreren Betrieben angestellt, werden die Gehälter zusammengerechnet. Ein Minijob zählt allerdings nicht.

Zum Bruttojahresgeld wird folgendes hinzuaddiert:

Manche dieser Punkte sind natürlich nicht in Stein gemeißelt. Übersteigt man die PKV-Verdienstgrenze? Hier besteht durchaus Spielraum. 

Vielleicht ist man es gewohnt, dass jede Überstunde einzeln abgegolten wird. Aber es kann durchaus sein, dass der Arbeitgeber zu einer pauschalen Abrechnung bereit ist.

Was nicht als PKV-relevantes Einkommen zählt:

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Was passiert, wenn das Gehalt wieder sinkt?

Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, wie dein Gehalt wieder unter der Versicherungspflichtgrenze bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) sinken kann. In jedem Fall bist du weiterhin lückenlos krankenversichert. Ob privat oder gesetzlich ist abhängig von deiner Situation.

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Was passiert, wenn das Gehalt wieder unter der Versicherungspflichtgrenze liegt?

  1. JAEG steigt über dein Gehalt: Das ist kein Problem für dich. Steigt die JAEG an (wie z.B. 2023 auf 66.600 €) und dein Gehalt liegt auf einmal wieder unter der JAEG, dann bleibst du dennoch in der privaten Krankenversicherung. Da du wieder versicherungspflichtig wirst (nicht mehr freiwillig gesetzlich versichert), musst du dich lediglich von deiner Versicherungspflicht bei der GKV befreien.
  2. Dein Gehalt sinkt unter die JAEG: Das ist grundsätzlich auch kein Problem. Sinkt dein Gehalt bis unter die JAEG - z.B. aufgrund eines Jobwechsels - dann müsstest du nur wieder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Dies gilt allerdings nicht für Versicherte, die entweder in den letzten 5 Jahren nicht gesetzlich versichert waren bzw. die Hälfte der gesamten Versicherungszeit von der Versicherungspflicht befreit waren. In diesem Fall bleibst du auch bei niedrigerem Einkommen in der PKV.

PKV-Einkommen & Elternzeit

Die Partnerin ist schwanger und man möchte auch gerne zwei Monate Elternzeit in Anspruch nehmen. In diesen zwei Monaten erhält man zwar Elterngeld, aber das zählt nicht als Einkommen.

Rutscht man aufgrund der Elternzeit unter die PKV-Gehaltsgrenze, die aktuell gilt, tritt aber keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen ein. Die "fehlenden" Monate spielen bei der JAEG keine Rolle.

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Bei einem monatlichen Einkommen von 5.600 Euro für 10 Monate + zwei Monate Elternzeit dazwischen gilt die JAEG bei Wiedereintritt nach Elternzeit als überschritten. Bei der Jahresarbeiteintgeltgrenze zählt immer die vorausschauende Betrachtung und nicht das tatsächliche Einkommen.

Heribert Lechner PKV-Experte & Sales Coach

Unter der Einkommensgrenze wegen Sabbatical: Kann man die Privatversicherung behalten?

Rutscht das Einkommen während eines Sabbaticals unter die Grenze, die für private Versicherungen aktuell gilt, muss man sich in dieser Zeit gesetzlich versichern.

Allerdings kann der PKV-Vertrag leistungsfrei gestellt werden und auf eine sogenannte kleine Anwartschaft ausweichen. So kann nach der Rückkehr in den Job auch problemlos in die PKV zurück gewechselt werden - ohne erneute Gesundheitsprüfung!

Testimonial Image

Bei der kleinen Anwartschaft wird der Gesundheitszustand eingefroren; es ist also nach dem Sabbatical möglich, ohne erneute Gesundheitsprüfung einzusteigen. Hinweis: Die kleine Anwartschaft bildet allerdings keine Rückstellungen fürs Alter.

Isabel Sigmund PKV-Expertin

Einkommen aufgrund von Arbeitslosigkeit unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze

Bei Arbeitslosigkeit tritt die Versicherungspflicht in der GKV inkraft; es besteht aber die Möglichkeit, privat versichert zu bleiben. Bist du seit mindestens 5 Jahre in der privaten Krankenversicherung, kannst du dich von dieser Versicherungspflicht befreien lassen und weiter privat versichert bleiben. Die Agentur für Arbeit zahlt dir dann auch einen Zuschuss zu deinem Beitrag.

Bist du bereits über 55 Jahre, dann greift diese Regelung nicht mehr und du verbleibst in der PKV und kannst nicht zurück in die GKV wechseln.

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Was passiert, wenn dir der PKV-Beitrag zu hoch wird?

  1. PKV-Tarif anpassen: Du kannst jederzeit ganz einfach deinen jetzigen Tarif anpassen, z.B. indem du Leistungsbausteine anpasst. Eine Möglichkeit ist auch deine gewählte Selbstbeteiligung an Behandlungskosten zu erhöhen, um den monatlichen Beitrag zu senken.
  2. PKV-Tarif wechseln: Sollte dir der Beitrag in deinem jetzigen Tarif zu hoch sein, dann kannst du ganz einfach in einen günstigeren Beitrag deines Versicherers wechseln. Auch diese kann wie in deinem vorherigen Tarif an deine individuellen Anforderungen angepasst werden, um dir auch weiterhin den besten Schutz zu gewährleisten.
  3. Umstellung auf den Notlagentarif: Solltest du deinen Beitrag nicht mehr bezahlen können, stellt die private Krankenversicherung deinen Vertrag auf den Notlagentarif um. Somit ruht der alte Versicherungstarif. Ein Teil des Beitrags deckt sie mit den bisher gebildeten Alterungsrückstellungen ab, neue Rückstellungen werden vorerst nicht gebildet.
  4. Wechsel in die GKV: Selbstverständlich kannst du jederzeit auch wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Bedenke bei einem Wechsel allerdings, dass deine angesparten Altersrückstellungen damit verloren gehen.

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FAQs zur Versicherungspflichtgrenze

Sie legt fest, wie hoch das Gehalt sein muss, damit man sich privat versichern kann.

Die Versicherungspflichtgrenze gilt nur für Arbeitnehmer.

Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei 66.600 € brutto Jahresgehalt (5.550,00 € brutto Monatsgehalt).

Die Bundesregierung bestimmt die Versicherungspflichtgrenze Jahr für Jahr neu.

Sobald das Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fällt, besteht wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Verdient man nur vorübergehend weniger, etwa aufgrund von Kurzarbeit, kann man in der privaten Krankenversicherung bleiben.

Du kannst jederzeit wieder zurück in die GKV wechseln (Ausnahme: Über 55 Jahren ist ein Wechsel zurück in die GKV nicht mehr möglich). Dabei solltest du bedenken, dass deine angesparten Altersrückstellungen bei einem Wechsel in die GKV verloren gehen; daher ist von einem Wechsel zurück eher abzuraten.

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