Altersrückstellungen in der PKV: Bedeutung, Berechnung und Wissenswertes
Altersrückstellungen – auch als Alterungsrückstellungen bezeichnet – werden in der privaten Krankenversicherung gebildet, um deinen Beitrag im Alter stabiler zu halten. Die PKV kalkuliert deinen Versicherungsbeitrag so, dass er in jungen Jahren höher ist als die tatsächlich in Anspruch genommenen Gesundheitsleistungen. Dadurch baust du Rücklagen auf, die für einen stabilen Beitrag im Alter vorsorgen.
Im folgenden Artikel erfährst du alles zum Thema Altersrückstellungen und warum sie für dich sinnvoll sind.
Inhalt des Ratgebers
Was sind Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung?
In höherem Alter erhöht sich das individuelle Risiko zu erkranken und medizinische Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Das Risiko dieser zusätzlichen Behandlungen im Alter würde eigentlich dazu führen, dass sich deine Beiträge für die Krankenversicherung mit dem Alter entsprechend erhöhen würden. Damit das nicht passiert werden in jungen Jahren Rückstellungen gebildet, die im späteren Alter die Beiträge stabil halten.
Mit den Altersrückstellungen wird in der privaten Krankenversicherung also frühzeitig eine Art Polster angelegt. In jungen Jahren werden höhere Beiträge eingezahlt als theoretisch nötig wäre – damit die Beiträge nicht wegen des Älterwerdens der Versicherten steigen. Diese angesparten Rücklagen werden von der privaten Krankenversicherung anteilig angelegt und verzinst, um etwaige Beitragserhöhungen im Alter abzufangen.
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Infografik: Wie funktionieren Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung?
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Wie ist es in der gesetzlichen Krankenversicherung?
In der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen die jüngeren Generationen für die älteren Generationen mit. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland sind Beitragserhöhungen daher sehr wahrscheinlich. Mit den Altersrückstellungen in der privaten Krankenversicherung wird diesen Beitragserhöhungen also vorgebeugt.
Warum sind Altersrückstellungen in der PKV sinnvoll?
Altersrückstellungen sind also deine Altersvorsorge in der PKV. Sie sorgen dafür, dass dein Beitrag im Alter stabil bleibt und du ihn dir weiterhin leisten kannst. Dieses Prinzip besteht aus drei Grundbausteinen:
Altersrückstellungen
Zinserträge (aus der Anlage deiner Altersrückstellungen durch die PKV)
Gesetzlicher Zuschlag von 10 %
Die private Krankenversicherung bietet mit den Altersrückstellungen eine nachhaltige, generationengerechte Finanzierung und bezahlbare Beiträge im Alter.
Was ist der gesetzliche Zuschlag von 10 %?
Seit dem 01.01.2000 schreibt der Gesetzgeber zusätzlich einen Zuschlag auf deinen Beitrag vor: Alle Versicherten zahlen zwischen 21 und 60 Jahren einen Aufschlag von 10 % auf den Monatsbeitrag. Dieser wird separat zu den Altersrückstellungen erhoben und dient dazu, etwaige Beitragsanpassungen ab dem 65. Lebensjahr abzumildern oder auszufinanzieren.
Mit Vollendung des 60. Lebensjahres fällt der gesetzliche Zuschlag weg und ab Rentenbeginn auch das Krankentagegeld. Damit reduziert sich dein Beitrag deutlich.
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Infografik: PKV Beitragsentwicklung mit Altersrückstellungen
Wie berechnen sich die PKV Altersrückstellungen?
Altersrückstellungen werden je nach Versicherer unterschiedlich berechnet. Dabei wird der konstante Beitrag bis zum 102. Lebensjahr (ohne Berücksichtigung von Inflation und medizinischem Fortschritt) als Basis genommen und der einkalkulierte Zins und die Stornoerwartung miteinberechnet. Grundsätzlich beträgt der Anteil der Altersrückstellungen am monatlichen Beitrag für den Versicherungsnehmer dann ca. 40 %.
Wichtig: Je später der Wechsel in die private Krankenversicherung erfolgt, desto höher muss auch der Anteil der Rücklagen sein. Es bleibt nämlich weniger Zeit, um sich das beschriebene Polster „anzusparen“.
Je länger du mit dem Wechsel in die PKV wartest, desto höher können die Beiträge werden, da sich das Alter und auch der Gesundheitszustand auf die Kalkulation auswirken. Ein früher Wechsel lohnt sich daher, nicht nur wegen der Kündigungsfristen in der GKV!
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Infografik: Ansparphase in der PKV nach Eintrittsalter
Was macht die PKV mit meinen Altersrückstellungen?
Die privaten Krankenversicherungen können mit deinen gesparten Beitragsanteilen nicht einfach tun und lassen was sie wollen. Sie müssen sie verzinslich anlegen und dafür verwenden, deinen Beitrag möglichst stabil zu halten und so Beitragssteigerungen im Alter abzufangen. Auch die erwirtschafteten Zinsen müssen sie der Versichertengemeinschaft gutschreiben. Ob das Ganze gelingt, ist demnach auch davon abhängig, wie sich die Zinsen entwickeln. Der einkalkulierte Zins darf laut Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) maximal 3,5 % betragen, ein niedrigerer Satz ist möglich.
Je niedriger der einkalkulierte Zins (Rechnungszins), desto höher der monatliche Betrag, der angespart werden muss und dementsprechend höher ist also dein monatlicher Beitrag.
Aber: Je höher der Rechnungszins, desto instabiler sind deine Beiträge. Warum? Hohe Zinssätze sind abhängig von einer guten Entwicklung am Finanzmarkt. Eine Beitragserhöhung ist aufgrund dieser Abhängigkeit vom Finanzmarkt mit einem hohen Rechnungszins daher deutlich wahrscheinlicher.
Die Beiträge bei ottonova werden daher mit einem vergleichsweise sehr niedrigem Rechnungszins von 1,25 % berechnet. Eine Beitragssteigerung aufgrund des Rechnungszinses ist bei ottonova daher beinahe ausgeschlossen.
Unser Tipp: Mit der Beitragsentlastungskomponente kannst du deinen PKV-Beitrag im Alter senken!
Mit der Beitragsentlastungkomponente zahlst du in der privaten Krankenversicherung während der gesamten Versicherungsdauer einen festen Betrag, zusätzlich zu deinem Beitrag. In der Rente wird das dann belohnt: Zum Renteneintritt reduziert sich der Krankenversicherungsbeitrag dann um einen festgelegten Betrag.
Auch ottonova bietet einen Beitragsentlastungstarif. Berechne jetzt deinen monatlichen Beitrag inkl. Beitragsentlastungskomponente!
Beitragsstabilität in der PKV durch nachhaltige Kalkulation
Auch im Alter bezahlbar: Mit Alterungsrückstellungen und niedrigem Rechnungszins sorgen wir für stabile Beiträge im Alter.
Beitragsentlastungskomponente: Bei ottonova kannst du (wenn du möchtest) heute mehr einzahlen, um im Alter von günstigeren Beiträgen zu profitieren.
Risikozuschlag, damit deine Beiträge stabil bleiben: Mit dem Risikozuschlag können wir ständige Beitragsanpassungen vermeiden.
Bist du dir unsicher, ob du eine Beitragsentlastungskomponente brauchst? Hast du Fragen zu den Altersrückstellungen?
Wir beraten dich gerne!
Können Altersrückstellungen bei einem PKV-Wechsel mitgenommen werden?
Ab deinem 80. Lebensjahr muss dein Versicherer die bisher nicht verbrauchten, angesparten Altersrückstellungen dazu nutzen, um deine persönlichen Beiträge zu senken.
Doch was passiert bei einem Wechsel? Hier gibt es zwei verschiedene Szenarien:
1. Szenario: Wechsel des Tarifs bei deinem Anbieter
Nach § 204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) besitzen Versicherungsnehmer ein sogenanntes Tarifwechselrecht, das heißt bei deinem Versicherer kannst du in einen anderen Tarif wechseln, wenn du möchtest. Deine Altersrückstellungen bei deiner Krankenversicherung kannst du in den neuen Tarif einfach übernehmen. Wechselst du in einen Tarif, der deutlich mehr Leistungen bietet, kann das Unternehmen von dir sowohl einen Risikozuschlag, als auch eine Wartezeit verlangen – deine Rückstellungen müssen dir aber voll angerechnet werden.
2. Szenario: Wechsel zu einem anderen Anbieter
Die volle Höhe deiner Altersrückstellungen bleibt dir jedoch nicht bei jedem Wechsel. Wechselst du als Privatversicherter zu einem anderen Anbieter, dann geht dir ein Teildeiner Altersrückstellungen verloren. Der Teil deiner Rücklagen, den du mitnehmen kannst, heißt Übertragungswert. Die Höhe des Übertragungswerts wird jährlich mitgeteilt oder kann auch beim Unternehmen erfragt werden. Er entspricht der Höhe der Rückstellungen, die bei gleicher Versicherungsdauer im Basistarif erworben worden wären.
Es sind mittlerweile Milliarden an Alterungsrückstellungen in Deutschland gefangen. Bist du eher der Typ „Auf Nummer sicher“, dann solltest du dir auf jeden Fall die Zufriedenheits-Garantie von ottonova anschauen.
Deine Altersrückstellungen bei ottonova bleiben erhalten!
Was ist, wenn du nach dem Wechsel merkst, dass dir die neue Krankenversicherung doch nicht gefällt? Mit ottonova kein Problem, wir erstatten dir deine kompletten Altersrückstellungen beim PKV-Wechsel, also deine Rücklagen, um im Alter vorzusorgen - bis zu 2 Jahre rückwirkend!
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Bei Kündigung geben wir deine kompletten Alterungsrückstellungen weiter.
Warum lohnt sich ein Wechsel zu ottonova langfristig?
Sichere Zukunft: Unabhängig von demografischer Entwicklung und damit geringeres Risiko von Beitragsanpassungen
Stabile Beiträge im Alter: Heute mehr zahlen, um den Beitrag im Alter zu reduzieren (über Altersrückstellungen und buchbaren Zusatzkomponenten)
Individueller Selbstbehalt: Frei wählbare Selbstbeteiligung an Behandlungskosten, um Beitragshöhe zu senken
Kontrolle über Leistungen: Bei Beitragsanpassungen sind Leistungen stets anpassbar
Vertraglich festgelegte Leistungen: Leistungen werden im Gegensatz zur GKV nicht weggestrichen
Werden Altersrückstellungen bei der Rückkehr in die GKV ausgezahlt?
Doch nicht alles ist so einfach. Zum Beispiel dann, wenn du als Privatversicherter in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zurückkehrst. In diesem Fall werden keine Altersrückstellungen mitgegeben oder ausgezahlt.
Das Prinzip ist ein anderes: Es lautet Umlagefinanzierung und funktioniert, indem die jüngeren Versicherten die höheren Kosten der Älteren mitfinanzieren. So wird von Generation zu Generation gezahlt. Dieser Generationenvertrag stößt aber mit der älter werdenden Bevölkerung zunehmend an seine Grenzen und es sind immer höhere Steuerzuschüsse erforderlich.
Die Rückstellungen werden beim Wechsel in die GKV nicht mitgegeben und verbleiben im Versichertenkollektiv des vorherigen privaten Versicherers.
Es besteht für dich allerdings bei ottonova die Option, in unsere Zusatzversicherungen wie beispielsweise die Krankenhauszusatzversicherung zu investieren und dir dort die Altersrückstellungen anrechnen zu lassen.
Es handelt sich dabei um angesparte Rücklagen, die im Alter die Beiträge stabil halten.
Sie müssen sie verzinslich anlegen und dafür verwenden, spätere Beitragserhöhungen abzufangen. Auch die erwirtschafteten Zinsen müssen sie der Versichertengemeinschaft gutschreiben.
Alle Versicherten zahlen vom 22. bis 61. Lebensjahr einen Aufschlag von 10 % auf den Monatsbeitrag. Je nach Versicherer kann dies aber auch höher ausfallen.
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