Das deutsche Gesundheitssystem gilt als eines der besten weltweit. Doch Qualität hat ihren Preis. Deshalb gab es in jüngster Vergangenheit immer wieder Gesundheitsreformen, um den steigenden Kosten insbesondere bei der gesetzlichen Krankenversicherung entgegenzuwirken. Außerdem sollen die Reformen den Wettbewerb stärken. Ein wichtiges Ergebnis einer dieser Reformen ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG).
Was ist das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz?
Das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ trat am 1. April 2007 in Kraft. Die von der großen Koalition aus SPD und CDU/CSU angestoßene Gesundheitsreform brachte einige große Veränderungen für das deutsche Gesundheitssystem mit sich. Die wohl größte Neuerung war die Einführung einer Versicherungspflicht in Deutschland und die Schaffung eines Gesundheitsfonds für die GKV.
Wichtige Ziele des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes sind
- die durch den medizinischen Fortschritt und den demografischen Wandel steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung einzudämmen,
- die GKV-Beiträge stabil zu halten oder zu senken, und
- den Wettbewerb zwischen dem gesetzlichen und dem privaten Krankenversicherungssystem fördern.
Wie finanzieren sich GKV und PKV?
In 5 Minuten bist du schlauer!
Eckpunkte des GKV-WSG waren unter anderem
- die Einführung einer Versicherungspflicht in Deutschland
- die Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags
- die Schaffung eines Gesundheitsfonds zur Finanzierung der GKV
- die Festlegung eines einheitlichen Beitragssatzes für die GKV
- die Ausweitung medizinisch notwendiger Leistungen, etwa bei der Palliativversorgung
- die Übernahme medizinisch notwendiger Impfungen
Was änderte sich durch das GKV-WSG für die PKV?
Die Gesundheitsreform von 2007 brachte auch für die private Krankenversicherung umfassende Neuerungen. So sah das GKV-WSG die Einführung eines Basistarifs vor, der den bisher bestehenden Standardtarif ablöste. Mit dem Basistarif bieten PKV-Unternehmen ihren Versicherten Leistungen auf dem Niveau der GKV an.
Außerdem hast du als privat Versicherter dank dem GKV-WSG heute die Möglichkeit, Altersrückstellungen bei einem Wechsel zu einem anderen PKV-Unternehmen im Umfang des Basistarifs mitzunehmen.