Definition von Arzneimittel
Arzneimittel können je nach Vertriebsweg unterschieden werden:
- frei verkäuflich, außerhalb von Apotheken erhältlich
- apothekenpflichtig, nur in Apotheken, aber ohne ärztliche Verordnung erhältlich
- verschreibungspflichtig, nur in Apotheken und auf ärztliche Verordnung zu kaufen
- Betäubungsmittel, nur in Apotheken bei Vorlage eines Betäubungsmittelrezept
Kosmetikprodukte und Lebensmittel sind keine Arzneimittel.
In der Regel werden 100% von ärztlich verordneten Arzneimittel von der PKV erstattet. Je nach Tarif ist allerdings eine Selbstbeteiligung zu zahlen.
Kosten für ärztlich verordnete Medikamente werden abzüglich eines Eigenanteils von 10% (mindestens 5 €, maximal 10 €) von der GKV übernommen. Frei verkäufliche Medikamente werden in der Regel nicht übernommen.