Der medizinische Fortschritt schafft Leben, wo es unmöglich scheint: Reproduktionsmedizin erfüllt ungewollt Kinderlosen ihren größten Traum. Doch die medizinische Meisterleistung hat ihren Preis. Wann GKV und PKV künstliche Befruchtung zahlen.
Fast jedes zehnte Paar in Deutschland im Alter zwischen 25 und 59 Jahren ist ungewollt kinderlos. Ein unerfüllter Kinderwunsch kann verschiedene Gründe haben und jeder Betroffene geht anders damit um. Viele nutzen heute die vielversprechenden Möglichkeiten der Reproduktionsmedizin.
Privatpatienten erhalten dafür in der Regel Unterstützung durch ihre private Krankenversicherung. Wer die Kosten erstattet bekommt, welche Kosten die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, welche Methoden es für die künstliche Befruchtung gibt und wer sie nutzen kann – all das beantwortet dieser Artikel.
Unter künstlicher Befruchtung versteht man Kinderwunschbehandlungen, die Paaren ohne Geschlechtsverkehr zu Nachwuchs verhelfen. Unterschieden werden dabei Methoden, die innerhalb oder außerhalb des Körpers angewendet werden. Die wichtigsten stellen wir dir hier vor.
Welches Verfahren für ein kinderloses Paar in Frage kommt, ist sehr individuell und hängt unter anderem von der Ursache der Kinderlosigkeit ab. Bei 30 bis 40 Prozent der Paare verursachen biologische Gründe bei einem der Partner die Fruchtbarkeitsstörung. Neben hormonellen oder organischen Ursachen kann auch die Psyche ein Faktor sein – denn nicht nur Alkohol oder Nikotin sind Gift für die Fruchtbarkeit, sondern auch zu viel Stress.
Diese Verfahren werden häufig bei einer Kinderwunschbehandlung durchgeführt:
Das deutsche Embryonenschutzgesetz regelt seit 1991 den Umgang mit der In-vitro-Fertilisation. Unter anderem untersagt es Experimente mit Embryos oder die Leihmutterschaft. In den Augen vieler Ärzte ist das Gesetz veraltet, denn es verbietet Methoden, die in vielen anderen Staaten Europas erlaubt sind, wie die Eizellspende.
Grundsätzlich können in Deutschland alle unfruchtbaren Paare reproduktionsmedizinische Leistungen in Anspruch nehmen – sofern sie verheiratet sind oder in fester Partnerschaft leben. Als steril gilt ein Paar in der Humanmedizin, wenn es seit über einem Jahr ohne Erfolg versucht, schwanger zu werden.
Du bist erklärte Singlefrau oder lebst in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung? Auch alleinstehende Frauen oder unverheiratete lesbische Paare dürfen in Deutschland eine künstliche Befruchtung durchführen lassen – allerdings nur, wenn das Kind einen rechtlichen Vater hat. Anonyme Samenspenden sind nicht erlaubt.
Künstliche Befruchtung kann außerdem Krebspatienten helfen, bei denen eine Chemo- oder Strahlentherapie die Fruchtbarkeit beeinträchtigen kann. Damit die Patienten im Fall eines Fertilitätsverlusts später trotzdem Kinder bekommen können, lassen sich beispielsweise Spermien oder Eizellen kryokonservieren. Bei diesem Verfahren werden Zellen bei minus 196 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff eingefroren.
Die Kosten für die künstliche Befruchtung hängen von der Methode ab und davon, wie viele Versuche notwendig sind. Denn oft reicht eine einzelne Behandlung nicht aus, um den Wunsch nach einer Schwangerschaft zu erfüllen.
Mit diesen Kosten müssen Paare im Schnitt pro Behandlungszyklus rechnen:
Die GKV übernimmt nur 50 Prozent der Kosten für eine Kinderwunschbehandlung – und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen:
Privatversicherte sind bei der Kostenfrage dagegen klar im Vorteil. Egal ob Insemination oder ICSI-Versuch – die PKV übernimmt die vollen Kosten für die Kinderwunschbehandlung. Selbst wenn ein Paar unverheiratet ist, zahlt die PKV künstliche Befruchtung.
Feste Altersgrenzen oder eine maximale Anzahl an Versuchen sieht die PKV nicht vor, es kann jedoch tarifabhängig abweichende Regelungen geben. Denn die PKV muss immer im Interesse ihrer Versicherungsgemeinschaft handeln. Sie kann deshalb nicht beliebig viele Versuche erstatten.
Wichtiger als das Alter der Frau ist in der PKV übrigens die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Schwangerschaft, die bei mindestens 15 Prozent liegen muss.
Auch Beamte, die als Beihilfeberechtigte in der PKV versichert sind, können sich die Kosten für die Kinderwunschbehandlung erstatten lassen. Diese sind zwar beihilfefähig, allerdings gelten die oben genannten GKV-Regelungen.
Eine Kinderwunschbehandlung betrifft in der Regel zwei Partner, die jedoch nicht immer im gleichen System versichert sind. Ist einer der beiden gesetzlich und der andere privat versichert, gilt folgendes:
Sind beide Partner privat versichert, steht dem Kinderwunsch auch bei biologischen Hürden kaum noch etwas im Weg. Kassenpatienten erhalten nur die Hälfte der Kosten von ihrer GKV.
Um dem demografischen Wandel entgegenzuwirken, bietet die Bundesregierung zwar finanzielle Unterstützung für die Kinderwunschbehandlung. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen in den Bundesländern zum Teil erheblich und auch die Zuschüsse reichen oft nicht aus, um die Kosten zu decken.
In der Schweiz bietet seit diesem Jahr ein Versicherer eine „Zusatzversicherung Kinderwunsch“, die Kinderwunschbehandlungen umfassend versichert. In Deutschland gibt es solche Angebote nicht. Die beste Möglichkeit, deinen Kinderwunsch finanziell tragbar zu erfüllen, ist deshalb der Abschluss einer privaten Krankenversicherung.
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