Mit Beginn der Promotion wird die Krankenversicherung oft zum Problem
Die gesetzlichen Krankenkassen vertreten die Auffassung, dass die Anfertigung einer Doktorarbeit nicht mehr Teil eines „geregelten Studiums mit Ausbildungsbezug“ ist. Schließlich wird die Dissertation normalerweise erst nach dem Uni-Abschluss geschrieben. Deshalb bist du nach Ansicht der GKV auch kein „ordentlicher Student“ mehr, wenn du promovierst – selbst wenn du noch an deiner Hochschule eingeschrieben bist und einen Studierendenausweis besitzt. Es gibt einige Gerichtsurteile, die diese Auffassung teilen, zum Beispiel BSG, Urteil v. 7.6.2018, B 12 KR 15/16 R. Da die Versicherungspflicht mit dem Hochschulabschluss entfällt, kommen Promovierende normalerweise nicht mehr in den Genuss der studentischen Krankenversicherung. Eine seltene Ausnahme bilden Promotionen, die Teil der regulären Hochschulausbildung sind und noch vor dem eigentlichen Uni-Abschluss geschrieben werden.
Was bedeutet das nun für Studierende, die eine Doktorarbeit schreiben wollen?
Entscheidend ist, ob du während deiner Promotion fest angestellt bist, ein Stipendium erhältst oder verheiratet bist. Wenn du intern promovierst und als Promotionsstudent an der Uni arbeitest, zum Beispiel als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Dozent, bist du über deinen Job sozialversichert. Dann kannst du in der GKV bleiben, deine Krankenversicherungsbeiträge richten sich nach der Höhe deines Einkommens. Derzeit liegt der Beitragssatz bei 14,6 % des Einkommens – plus etwaige Zusatzbeiträge, die die gesetzlichen Krankenkassen individuell erheben können.
Von diesen Kosten übernimmt dein Arbeitgeber die Hälfte, die andere Hälfte wird automatisch von deinem Einkommen abgezogen.
Gleiches gilt natürlich, wenn du einen Job als Doktorand in der Industrie annimmst und extern promovierst oder dir einfach einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob suchst, um deine Promotion zu finanzieren.