Der Besuch beim Zahnarzt ist für viele ein leidliches Thema. Musst du dich dann auch noch mit Kosten und Versicherungen herumschlagen, wird es umso anstrengender. Ab Oktober 2020 sollen Patienten zumindest in dieser Hinsicht etwas entlastet werden. Aber ist die GKV damit eine bessere Option?
Gesetzlich Versicherte dürfen sich freuen: Ab Oktober 2020 wird sich der Festzuschuss für Zahnersatz um 10 % erhöhen. Denn statt 50 %, wird dieser nun für Kronen, Brücken, Prothesen und ähnliches 60 % betragen. Solltest du ein gut und regelmäßig geführtes Bonusheft besitzen, können die Zuschüsse sogar noch weiter ansteigen.
Für jeden Befund beim Zahnarzt ist eine bestimmte Standardbehandlung vorgesehen – eine Art Protokoll, was bei welchem „Problem“ standardmäßig zu tun ist. Dabei muss es sich nicht unbedingt um die beste und teuerste Lösung handeln, sondern vielmehr um eine grundlegende Behandlung.
Wie du sicher weißt, gibt es für jede Art von Zahnersatz verschiedene Möglichkeiten: vom Material über die Befestigungsart und die Techniken der Bildgebung bis hin zur Vorgehensweise an sich. Der Festzuschuss und seine Höhe beziehen sich immer auf die Regelversorgung.
Ist die Regelversorgung bei einem fehlenden Zahn (Lücke zwischen zwei Zähnen) beispielsweise eine Brücke aus einem Nicht-Edelmetall und diese kostet 800 Euro, so übernahm die gesetzliche Krankenkasse hiervon bisher 50 % (400 Euro), ab Oktober wie oben erwähnt, dann 60 % (480 Euro). Du hast also noch immer einen beträchtlichen Eigenanteil zu zahlen.
Möchtest du statt des herkömmlichen Materials – einem Nicht-Edelmetall, das silber-grau erscheint – lieber Gold oder Keramik für deine Versorgung wählen, so handelt es sich nicht mehr länger um die Regelversorgung und die ganze Rechnung ändert sich. Die Zahnarztkosten summieren sich schnell. Der Geldbetrag vom Festzuschuss bleibt nämlich gleich, auch wenn du eine teurere Variante wählst. Eine Zahnzusatzversicherung ist deswegen für viele ratsam: Je nach Tarif übernimmt die Versicherung nämlich bis zu 100 % des Eigenanteils.
Bevor du deinen neuen Zahnersatz bekommst und noch bevor dieser überhaupt hergestellt wird, muss dein Zahnarzt einen kostenfreien Heil- und Kostenplan, kurz genannt HKP, erstellen. Hier wird dein Zahnbefund eingetragen, zu jedem einzelnen Zahn gibt es dort eine Zeile „Befund“, „Regelversorgung“ und „Therapieplanung“.
Wünschst du eine andere Versorgung als die Regelversorgung, wird diese unter „Therapieplanung“ eingetragen. Außerdem trägt der Zahnarzt hier die geschätzten Material- und Laborkosten ein. Bei einigen Arbeiten benötigt es einen Kostenvoranschlag vom Labor. Du findest im HKP die Kosten für deine Behandlung detailliert aufgeschlüsselt. Mit deiner Unterschrift erklärst du dich mit der Behandlung einverstanden und bestätigst, dass du über die Kosten und Alternativen aufgeklärt wurdest. Der Plan wird dann zu deiner Krankenkasse geschickt.
Sicher hast auch du als Kassenpatient ein Bonusheft, das im Idealfall gepflegt ist – wenn nicht, solltest du das unbedingt in Angriff nehmen, schließlich lässt sich hiermit ohne große Bemühungen viel Geld sparen. Ein fünf Jahre lückenlos geführtes Bonusheft erhöht den Festzuschuss auf 70 %, ein zehn Jahre lückenlos geführtes Heft erhöht den Anteil der Krankenkasse sogar auf 75 %.
Für Kassenpatienten, die auf Sozialhilfe, Grundsicherung oder Hartz-IV angewiesen sind, gilt eine Härtefallregelung. Sie haben Anspruch auf eine Kostenerstattung in Höhe von 100 % bei der Regelversorgung. Gleiches gilt für Personen mit geringem Bruttoeinkommen.
Ein höherer Festzuschuss ist natürlich gut und wirkt sich in der Theorie auf alle Beteiligten – und gerade auf den Patienten – positiv aus, doch in der Praxis wird nur selten mit der Regelversorgung gearbeitet. Viele Patienten wünschen sich eine „bessere“ Versorgung, eine die optisch weniger sichtbar ist oder weniger Aufwand bedeutet. Die Patienten erwarten einen Zahnersatz, der sich kaum von den natürlichen Zähnen unterscheiden lässt – und das funktioniert oft über Keramik oder einem Implantat statt einer Brücke. Eine Brücke weist neben der nicht immer einzuhaltenden Ästhetik auch den Nachteil auf, dass die Nachbarzähne zur Verankerung beschliffen werden müssen – auch wenn sie vollkommen gesund sind. Für viele ein No-Go und ein Kompromiss, mit dem sie nicht leben wollen.
Das Problem: Implantate, die hier die bevorzugte Behandlung darstellen würden, kosten im Schnitt zwischen 2.000 und 3.000 Euro. Sollte ein Knochenaufbau notwendig sein, werden die Kosten noch höher. Da der Festzuschuss für dich in so einem Fall trotzdem so bleibt wie für die Regelversorgung, bleibt dein Eigenanteil noch immer immens hoch. Der Zuschuss ist schwindend gering.
Trotz Erhöhung des Festzuschusses im Oktober 2020, ist eine private Zahnzusatzversicherung oder auch der Wechsel von der GKV in die PKV sinnvoll und spart bares Geld. Finde jetzt heraus wie günstig du den Rund-um-Sorglos-Schutz für deine Zähne bekommen kannst und berechne deinen Beitrag.
Kommt für dich ein Vollversicherungstarif in der PKV in Frage?
Erfahre hier, ob GKV oder PKV für dich sinnvoller ist
Mit der Eingabe deiner Daten erklärst du dich damit einverstanden, dass wir dich per Telefon und E-Mail kontaktieren dürfen. Gut zu wissen:
By entering your data you agree to be contacted by ottonova via phone and email. Good to know:
In der .zip Datei findest du unsere Logos, sowie Informationen zu ottonova und den Gründern.
Für weitere Medienanfragen wende dich bitte an presse@ottonova.de.
Download