Behandlung im Krankenhaus – was ist Standard?
Egal wie du versichert bist, grundsätzlich hast du im Krankenhaus Anspruch auf allgemeine Krankenhausleistungen:
- Unterkunft
- Verpflegung
- Behandlung durch den diensthabenden Stationsarzt
Bei der Unterkunft handelt es sich in der Basisversorgung um ein Mehrbettzimmer und der behandelnde Arzt kann je nach Dienstplan auch wechseln.
Als Privatpatient steht dir die Arztwahl in der Regel frei. Willst du die Behandlung durch einen anderen Arzt, etwa den Chefarzt, kannst du dich für die sogenannten Wahlleistungen entscheiden und darüber einen Vertrag mit dem Krankenhaus abschließen.