Zahnzusatzversicherung wechseln: Möglich und sinnvoll?

Wenn man endlich wichtige Leistungen wie Zahnersatz oder eine professionelle Zahnreinigung erstattet bekommen möchte, kann man die Zahnzusatzversicherung wechseln. Zum einen ist es möglich einen neuen Anbieter zu suchen oder bei der aktuellen Zahnzusatzversicherung den Tarif zu wechseln. Wie der Wechsel funktioniert, verrät dieser Artikel.

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Wann lohnt sich ein Wechsel der Zahnzusatzversicherung?

Es kann immer sinnvoll sein nach Abschluss einer Zahnzusatzversicherung nach einer gewissen Zeit darüber nachzudenken, ob der Tarif zu den Konditionen noch zu den eigenen Bedürfnissen passt. 

Wenn du feststellst, dass deine momentane Zahnzusatzversicherung nicht mehr zu deinen Wünschen passt, lohnt es sich über einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung nachzudenken und andere Anbieter mit deinem jetzigen zu vergleichen.

Gründe für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung

Viele Gründe können für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung sprechen, vor allem sollte man sich selbst aber fragen, ob die angebotenen Leistungen mit dem Verhältnis zum Preis noch den eigenen Bedürfnissen entsprechen. Ist das nicht der Fall, kann das für einen Wechsel der Zahnzusatzversicherung sprechen.

Auch die Unzufriedenheit mit dem Versicherer selbst, beispielsweise den Service, den Leistungen oder auch den Beitragskosten sind Gründe über einen Wechsel nachzudenken.

Was ist beim einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung zu beachten?

Das sollte bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung berücksichtigt werden:

  1. Mit Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündigen.
  2. Bei neuen Verträgen gibt es oft keine Wartezeit bis alle zahnmedizinischen Behandlungen wie tariflich vereinbart erstattet werden. (Bei alten Verträgen war eine Wartezeit üblich.)
  3. Es sollte erst gewechselt werden, wenn alle laufenden Behandlungen abgeschlossen sind.
  4. In der Regel steht eine neue Gesundheitsprüfung an. Dies gilt auch, wenn man beim derzeitigen Versicherungsanbieter in einen höherwertigen Tarif wechselt.
  5. Wenn es sich bei dem momentanen Tarif um einen Tarif mit Altersrückstellungen handelt, gehen diese meist bei der Kündigung verloren. Die meisten Versicherer bieten nicht an, diese zu übertragen.

Trotz aller Hürden kann es durchaus sinnvoll sein, die Zahnzusatzversicherung zu wechseln: Denn nur wenn die Versicherung Zahnersatz wie Zahnimplantate und Inlays beinhaltet und wichtige Behandlungen wie professionelle Zahnreinigungen erstattet, ist das Lächeln wirklich gut geschützt. Außerdem kann durch einen cleveren Wechsel der Zahnzusatzversicherung bares Geld gespart werden.

Wie kann man die Zahnzusatzversicherung wechseln?

Ist man mit der Leistung der bisherigen Versicherungsgesellschaft unzufrieden? Sind die Beiträge unverhältnismäßig stark angestiegen? Oder haben sich individuelle Bedürfnisse in Sachen Zahngesundheit verändert? Dann kann es ratsam sein, die alte Zahnzusatzversicherung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Alternativ kann auch überprüft werden, ob beim Anbieter der aktuellen Zahnzusatzversicherung ein Tarifwechsel möglich wäre. Denn auch auf diese Weise kann das Preis-Leistungs-Verhältnis optimiert werden.

Ein Vergleich der verschiedenen Optionen lohnt sich immer, schließlich will ein etwaiger Wechsel gut überlegt sein. Wir erklären, welche Punkte beachtet werden sollen, wenn die Zahnzusatzversicherung gewechselt wird oder man bei der bestehenden Zahnzusatzversicherung in einen anderen Tarif wechseln möchte. 

Wie sollte man bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung vorgehen?

Damit keine Nachteile entstehen, sollte folgendermaßen vorgegangen werden:

  1. Zuerst sollten alle laufenden oder angeratenen zahnmedizinischen Eingriffe abgeschlossen werden. Zahnzusatzversicherungen kommen nämlich normalerweise nur dann für eine Behandlung auf, wenn diese nach dem Wechsel nötig wurde.
  2. Außerdem sollte überprüft werden, wie lange die vereinbarte Mindestlaufzeit ist – denn erst dann kann fristgerecht gekündigt werden (meist drei Monate zum Ende der Mindestlaufzeit). Häufig haben Zahnzusatzversicherungen eine Mindestlaufzeit von einem bis zwei Jahren. Davor kann meist innerhalb von drei Monaten zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden. Extra-Tipp: Hat der Versicherungsanbieter die monatlichen Beiträge erhöht, kann vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden und innerhalb von zwei Monaten nach der Beitragserhöhung den Vertrag auflösen.
  3. Damit keine Versicherungslücke entsteht, sollte der alte Vertrag erst gekündigt werden, wenn man den neuen in den Händen hält. Idealerweise schließt der Vertragsbeginn der neuen Zahnzusatzversicherung direkt an das Vertragsende beim alten Anbieter an. Dadurch wird eine unnötige Doppelversicherung vermieden.

Wie kann man bei einem Wechsel der Zahnzusatzversicherung sparen?

Ein Wechsel ist vor allem dann sinnvoll, wenn die bisherige Zahnzusatzversicherung nur unzureichenden Schutz bietet, beispielsweise lediglich eine medizinische Grundversorgung auf Kassenniveau leistet.

Möglicherweise deckt die aktuelle Zahnzusatzversicherung keine wichtigen privatärztlichen Leistungen wie eine professionelle Zahnreinigung ab oder erstattet die Kosten hierfür nur unzureichend. Oder man möchte in Zukunft eine prozentual höhere Übernahme bestimmter zahnmedizinischer Behandlungen wie Implantate, Fissuren-Versiegelung oder Inlays: Mindestens 70 % der Gesamtkosten sollte eine private Zahnzusatzversicherung tragen, damit sich der Abschluss auch wirklich lohnt.

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Wartezeiten beachten

Bei manchen Tarifen ist eine Wartezeit von drei bis acht Monaten vorgesehen. In diesem Zeitraum werden zahnmedizinische Behandlungen gar nicht oder nur teilweise von der Versicherung übernommen. Möchte man die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit wechseln, sollte dieses Kriterium bei der Wahl des Anbieters berücksichtigt werden. Es sollte bedacht werden, dass bei Tarifen ohne Wartezeit häufig die Zahnstaffel die Höhe der Erstattungen in den kommenden Jahren einschränkt.

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Ist beim Wechsel der Zahnzusatzversicherung eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig?

Ja, in der Regel ist eine Gesundheitsprüfung notwendig, wenn man die Zahnzusatzversicherung wechseln möchte. Der neue Versicherungsanbieter fragt dabei ab, wie gesund die Zähne sind, ob Zähne fehlen und ob demnächst Behandlungen anstehen. Ist das Gebiss in einem schlechten Zustand, kann die Versicherungsgesellschaft einen Risikozuschlag erheben, bestimmte Leistungen vertraglich ausschließen – oder den Antrag komplett ablehnen.

Bei einem internen Tarifwechsel bei der Versicherungsgesellschaft ist eine Gesundheitsprüfung, nur dann notwendig, wenn in einen leistungsstärkeren Tarif gewechselt wird.

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Bestand bei einem Wechsel zu ottonova 6 Monate vorher eine Zusatzversicherung bei einem anderen Mitbewerber, verkürzt sich die Summenbegrenzung von 48 auf 24 Monate.

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Ist es möglich bei der Zahnzusatzversicherung auch einfach den Tarif zu wechseln?

Anstatt sich mit Kündigungsfristen herumzuschlagen und unter Umständen eine Versicherungslücke zu riskieren, kann man meist auch bei der aktuellen Versicherungsgesellschaft in einen höherwertigen Tarif mit besseren Leistungen wechseln. Das bringt Vorteile mit sich: Die bisherige Versicherungszeit wird zum Beispiel auf die Zahnstaffel angerechnet – dadurch entfallen im besten Fall die Erstattungshöchstgrenzen bei bestimmten zahnmedizinischen Behandlungen. Mitunter ist es außerdem möglich, ohne Wartezeit den Tarif deiner Zahnzusatzversicherung zu wechseln, wenn die Versicherungsgesellschaft dies in ihren Tarifen anbietet.

Gute Nachrichten für alle, die sich für die Zahnzusatzversicherung von ottonova entschieden haben: Man ist nicht nur beim Testsieger der Stiftung Warentest im Bereich Zahnzusatzversicherung versichert. Man kann bei ottonova auch problemlos ohne Mindestvertragslaufzeit in einen anderen Tarif wechseln. Dadurch kann jederzeit aus unseren Tarifoptionen der perfekte Tarif ausgewählt werden. Mehr Infos gewünscht? Hier auf unserer Zahnzusatz-Tarif-Seite fündig werden.

Wie kann man den Tarif bei der Zahnzusatzversicherung wechseln?

Möchte man bei der Versicherungsgesellschaft bleiben und nur in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln, ist auch eine erneute Gesundheitsprüfung fällig. Das bedeutet, dass der Anbieter noch einmal den Zustand der Zähne erfragt und unter Umständen einen Risikozuschlag erhebt. Auch bei ottonova steht eine Gesundheitsprüfung an, wenn man zum Beispiel von unserem Business Class Tarif ottonova Zahn 85 in den leistungsstärkeren First Class Tarif ottonova 100 wechseln möchte. Ein Wechsel in einen Tarif mit abgespeckten Leistungen ist dagegen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich. 

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FAQ

Ein Wechsel einer Zahnzusatzversicherung ist dann sinnvoll, wenn man mit den bisherigen Leistungen seiner Versicherung unzufrieden ist oder sich die individuellen Bedürfnisse verändert haben. Allerdings ist auch ein Tarifwechsel eine Möglichkeit um Wartezeit zu sparen.

Die durchschnittliche Wartezeit bei den meisten Tarifen beträgt 3-8 Monate. Ein Wechsel ohne Wartezeit ist nur möglich, wenn dies ein Auswahlkriterium des Anbieters war. Sonst ist auch ein Tarifwechsel eine Überlegung wert.

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