- Selbständige und Freiberufler (Ausnahmen können für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten).
- Beamte und andere Personen mit Anspruch auf Beihilfe.
- Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze.
- Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht in der GKV befreien lassen oder mindestens 25 Jahre alt sind.
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